Pressemitteilung
3G-Nachweis und Kontaktdaten – einfach zerreißen reicht nicht!
Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetztes vom 20. März 2022 entfällt die Verpflichtung zum Nachweis der Impfung, der Genesung oder der Negativ-Testung (3G-Nachweis) am Arbeitsplatz.