
Datenschutzkonferenz online
Offizielle Entschließungen, Orientierungshilfen und weitere Informationen zum Thema Datenschutz der Datenschutzkonferenz sind auf dem offiziellen Webauftritt abrufbar.
Die Datenschutzkonferenz besteht aus den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Sie hat die Aufgabe, die Datenschutzgrundrechte zu wahren und zu schützen, eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts zu erreichen und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten.
Dies geschieht namentlich durch die folgenden Veröffentlichungen:
- Kurzpapiere sind Auslegungshilfen zur Datenschutz-Grundverordnung. Sie geben die unter den deutschen Aufsichtsbehörden abgestimmte einheitliche Sichtweisen zu verschiedenen Kernthemen der DS-GVO wieder. Die in den Papieren enthaltenen Auffassungen stehen dabei unter dem Vorbehalt einer zukünftigen - möglicherweise abweichenden - Auslegung durch den Europäischen Datenschutzausschuss. Hier sind die Kurzpapiere der Datenschutzkonferenz abrufbar.
- Entschließungen sind öffentliche Stellungnahmen zu datenschutzpolitischen Fragen. Hier sind die Entschließungen der Datenschutzkonferenz abrufbar.
- Beschlüsse sind Positionen, die die Auslegung datenschutzrechtlicher Regelungen bzw. entsprechende Empfehlungen betreffen. Hier sind die Beschlüsse der Datenschutzkonferenz abrufbar.
- Orientierungshilfen und Standardisierungen sind fachliche Anwendungshilfen für Verantwortliche, Auftragsverarbeiter, Herstellerinnen und Hersteller und die Öffentlichkeit. Hier sind die Orientierungshilfen der Datenschutzkonferenz abrufbar. Hier sind die Anwendungshinweise der Datenschutzkonferenz abrufbar.
- Stellungnahmen sind Positionen, die unter anderem in gerichtlichen Verfahren oder Gesetzgebungsverfahren abgegeben werden. Hier sind die Stellungnahmen der Datenschutzkonferenz abrufbar.
- Pressemitteilungen sind Verlautbarungen für die Medien und die Öffentlichkeit. Hier sind die Pressemitteilungen der Datenschutzkonferenz abrufbar.
- Festlegungen sind Positionen zu internen inhaltlichen, technischen oder organisatorischen Fragen einschließlich der Gremienarbeit.
Alle aktuellen Veröffentlichungen und Informationen sind auf dem offiziellen Webauftritt der Datenschutzkonferenz abrufbar. In unserem Archiv [LINK] sind weitere Veröffentlichungen abrufbar.
Hinweis zur Nutzung der Veröffentlichungen
Die Dokumente der Datenschutzkonferenz dürfen – ohne Rückfrage bei einer Aufsichtsbehörde – kommerziell und nicht kommerziell genutzt, insbesondere vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt oder auch mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbstständigen neuen Datensätzen verbunden werden, wenn der folgende Quellenvermerk angebracht wird:
Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz). Veränderungen, Bearbeitungen, neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen der bereitgestellten Daten sind mit einem Veränderungshinweis im Quellenvermerk zu versehen. Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0)
Orientierungshilfen und Standardisierungen fachliche Anwendungshilfen für Verantwortliche, Auftragsverarbeiter, Herstellerinnen und Hersteller und die Öffentlichkeit
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten – Art. 30 DS-GVO
- Aufsichtsbefugnisse/Sanktionen
- Verarbeitung personenbezogener Daten für Werbung
- Datenübermittlung in Drittländer
- Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DS-GVO
- Auskunftsrecht der betroffenen Person, Art. 15 DS-GVO
- Marktortprinzip: Regelungen für außereuropäische Unternehmen
- Maßnahmenplan „DS-GVO“ für Unternehmen
- Zertifizierung nach Art. 42 DS-GVO in Überarbeitung
- Informationspflichten bei Dritt- und Direkterhebung
- Recht auf Löschung / „Recht auf Vergessenwerden“
- Datenschutzbeauftragte bei Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern
- Auftragsverarbeitung, Art. 28 DS-GVO
- Beschäftigtendatenschutz
- Videoüberwachung nach der Datenschutz-Grundverordnung
- Gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche, Art. 26 DS-GVO
- Besondere Kategorien personenbezogener Daten
- Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen
- Unterrichtung und Verpflichtung von Beschäftigten auf Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DS-GVO
- Einwilligung nach der DS-GVO