
Sicherheit und Justiz
Das Thema Sicherheit sorgt regelmäßig für Unsicherheit: Welche Daten dürfen gespeichert werden, wenn es um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit geht? Dabei gilt: Auch die Polizei oder der Verfassungsschutz müssen auf Datenschutz achten. Grundsätzlich darf zum Beispiel die Polizei zwar Daten speichern, die für die Ausübung ihrer hoheitlichen Aufgaben erforderlich sind. Die Zweckbindung ist allerdings Pflicht.
Dabei muss es nicht gleich um Straftaten gehen. Bei der Ermittlung von „Temposünder*innen“ mithilfe des „Lichtbildabgleiches“ müssen Persönlichkeitsrechte berücksichtigt werden. So müssen zum Beispiel auf dem Bild die Beifahrer*innen unkenntlich gemacht werden.