Logo LDI NRW

Zensus 2022

Logo Zensus 2022

Zensus 2022

Von Mitte Mai bis Mitte August fand in Deutschland der Zensus 2022 statt. Hier finden Sie weitere Informationen und Kontakte.

Zum Stichtag 15. Mai 2022 findet in Deutschland der nächste Zensus statt. Der Zensus liefert verlässliche Bevölkerungszahlen für die Gemeinden, die Bundesländer und für Deutschland insgesamt. Darüber hinaus ermittelt der Zensus weitere wichtige Daten, die helfen, Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu treffen.

In Nordrhein-Westfalen werden rund 1.4 Millionen Personen im Rahmen der Haushaltebefragung und rund 4 Millionen Eigentümer*innen von Wohneigentum befragt. Für die Haushaltebefragung wurden zufällig Anschriften in allen Kommunen Deutschlands ausgewählt. Alle Personen, die zum Zensus-Stichtag an den ausgewählten Anschriften leben, sind nach § 25 Zensusgesetz 2022 zur Teilnahme an der Haushaltebefragung verpflichtet und werden vor der Befragung schriftlich über das Vorgehen informiert.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Zensus unmittelbar an das für NRW zuständige Landesstatistikamt Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT.NRW).

Hierzu können Sie die bereitgestellten Kontaktformulare auf der Website von IT.NRW oder www.zensus2022.de verwenden.

Informationen des Landesbetriebs Information und Technik NRW (IT.NRW)

Zum Stichtag 15. Mai 2022 findet in Deutschland der nächste Zensus statt. Der Zensus liefert verlässliche Bevölkerungszahlen für die Gemeinden, die Bundesländer und für Deutschland insgesamt. Darüber hinaus ermittelt der Zensus weitere wichtige Daten, die helfen, Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu treffen.

Die Erhebung wird auf Basis des Zensusgesetzes 2022 (ZensG 2022) von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder durchgeführt und setzt die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über Volks- und Wohnungszählungen um, die alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu einem Zensus verpflichtet.

Zuständiges Landesstatistikamt für NRW ist der 

Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen

Mauerstraße 51

40476 Düsseldorf

Kontaktformular Zensus | Landesbetrieb IT.NRW

 

In Nordrhein-Westfalen werden zum Stichtag 15. Mai 2022 rund 1,4 Millionen Personen im Rahmen der Haushaltebefragung und rund 4 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohneigentum befragt.

Für die Haushaltebefragung wurden zufällig Anschriften in allen Kommunen Deutschlands ausgewählt. Alle Personen, die zum Zensus-Stichtag an den ausgewählten Anschriften leben, sind nach § 25 ZensG 2022 zur Teilnahme an der Haushaltebefragung verpflichtet und werden vor der Befragung schriftlich über das Vorgehen informiert. In Nordrhein-Westfalen führen die 52 Erhebungsstellen, die von den Kreisen und kreisfreien Städten eingerichtet wurden, die Haushaltebefragung vor Ort durch. Für die Befragung werden sogenannte Erhebungsbeauftragte eingesetzt.

Auch Wohnheime (z. B. Studierendenwohnheime) und Gemeinschaftsunterkünfte (z. B. psychiatrische Heilanstalten) werden in die Befragung einbezogen. Dort erfolgt eine Vollerhebung; das bedeutet, es werden Daten zu allen dort lebenden Personen erhoben. Für Gemeinschaftsunterkünfte ist die jeweilige Leitung stellvertretend für die dort wohnenden Personen nach § 26 ZensG 2022 auskunftspflichtig. In Wohnheimen werden die dort Wohnenden regulär von Erhebungsbeauftragten befragt.

Darüber hinaus werden alle Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer schriftlich befragt. Auch für diese Befragung besteht eine Auskunftspflicht nach § 24 ZensG 2022.

Bei der Haushaltebefragung werden Fragen zur Lebenssituation gestellt, z. B. zur Haushaltsgröße, zum Familienstand, zur Bildung und zur Erwerbstätigkeit. Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohneigentum werden aufgefordert, unter anderem Auskunft zur Wohnungsgröße, zur Heizungsart oder auch zur Miethöhe zu geben.

Für die Beantwortung der Fragen steht jeweils ein Online-Fragebogen zur Verfügung. Die Beantwortung mittels des Online-Fragebogens führt zu plausibleren Ergebnissen, da schon bei der Eingabe durch die Befragten die Angaben auf Plausibilität sowie Vollständigkeit hin geprüft und Tippfehler angezeigt werden. Weniger gedruckte Fragebogen bedeutet auch weniger Papierverbrauch. Dies schont nicht nur die Umwelt, sondern spart auch Kosten ein. Die Beantwortung der Fragen ist zwar auch mittels eines Papierfragebogens möglich, bevorzugt wird allerdings aus den oben genannten Gründen die Online-Meldung.

Um den Datenschutz zu gewährleisten, werden alle mit der Durchführung der Erhebung beauftragten Personen zur Wahrung der Geheimhaltung gemäß § 16 Bundestatistikgesetz (BStatG) verpflichtet. Alle persönlichen Daten werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt von den weiteren Angaben getrennt und gelöscht, sodass keine Rückschlüsse auf die befragte Person möglich sind. Bei der statistischen Auswertung werden somit keine Namen und Anschriften vorhanden sein. Zusätzlich erfolgt die Online-Datenübermittlung verschlüsselt und die erhobenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie auf www.zensus2022.de. Dort gibt es auch ein Informationsangebot in leichter Sprache, Gebärdensprache und neben Deutsch in weiteren Sprachen.