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Verwaltung

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Wenn von gläsernen Bürger*innen gesprochen wird, dann steckt dahinter häufig die Angst vor einer Verwaltung, die unersättlich Daten sammelt. Dabei unterliegen Erhebung und Verarbeitung der Daten durch Verwaltungen strengen Regeln, um die gesetzlich verbrieften Rechte der Bürger*innen zu schützen.

Praktisch alle Bürger*innen machen im Laufe ihres Lebens Erfahrungen mit der Verwaltung – sei es im Rathaus ihrer Kommune, sei es bei einer allgemeine Landesbehörde, wie einer Bezirksregierung, oder im Kontakt mit eine Fachbehörde, etwa der Deutschen Rentenversicherung Rheinland. Meist kann man nachvollziehen, warum eine Behörde persönliche Daten abfragt. Aber manchmal entstehen auch Zweifel, was eine Behörde wissen darf und was nicht. In aller Regel, müssen sich Behörden auf die Abfrage der persönlichen Daten beschränken, die sie für die Erfüllung ihrer Aufgabe benötigen. Vor allem für Behörden, die sehr viele personenbezogene Daten erheben, beispielsweise für die Sozialbehörden oder die Statistikbehörde, gibt es spezielle gesetzliche Vorgaben für die Datenverarbeitung. Wollen Behörden ausnahmsweise mehr über ihre Bürgerinnen wissen, als das Gesetz es erlaubt, ist das nur mit der Einwilligung der betroffenen Personen möglich. Bittet die Verwaltung um eine solche Einwilligung, haben die betroffenen Personen allerdings die uneingeschränkte Freiheit, ihre Daten nicht Preis zu geben. Wenn Sie Zweifel haben, ob eine Verwaltung Ihre Daten verarbeiten darf, wenden Sie sich im ersten Schritt an die jeweiligen behördlichen Datenschutzbeauftragten, die bei jeder Behörde in Nordrhein-Westfalen bestellt sein müssen. Erhalten Sie dort keine befriedigende Antwort, können Sie auch die LDI um Prüfung bitten.