Verzeichnis genehmigter Verhaltensregeln bei der LDI NRW nach Art. 40 Absatz 6 DS-GVO
Kurzübersicht
Nr. | Bezeichnung | Genehmigung | Inhaber |
CoC-01 | Verhaltensregeln für die Prüf- und Löschfristen von personenbezogenen Daten durch die deutschen Wirtschaftsauskunfteien vom 25.05.2018 (in der Fassung vom 01.01.2020) |
Änderungsgenehmigung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen vom 11.08.2020 |
Die Wirtschaftsauskunfteien e.V. |
Weiter Informationen zu Verhaltensregeln und Akkreditierungen von Überwachungsstellen nach der DS-GVO sind hier abrufbar.
CoC-01 – Verhaltensregeln für die Prüf- und Löschfristen von personenbezogenen Daten durch die deutschen Wirtschaftsauskunfteien vom 25.05.2018 (in der Fassung vom 01.01.2020)
- Verzeichnisnummer: CoC-01
- Datum: Fassung vom 01.01.2020
- Inhaber: Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.
- Genehmigung: Änderungsgenehmigung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen vom 11.08.2020
- Bezeichnung: Verhaltensregeln für die Prüf- und Löschfristen von personenbezogenen Daten durch die deutschen Wirtschaftsauskunfteien vom 25.05.2018 (in der Fassung vom 01.01.2020)
- Einsatzbereich (Kurzbezeichnung): CoC „Prüf/Löschfristen“ der Wirtschaftsauskunfteien
- Anmerkung: Änderung (Ziff. II 4 c)) des am 25.05.2018 genehmigten CoC-01 (Stand 25.05.2020)