Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen
Ein demokratisches Gemeinwesen lebt von der Mitwirkung der Bürger*innen am politischen Prozess und der Kontrolle staatlichen Handelns. Dies setzt voraus, dass staatliches Handeln nachvollziehbar ist. Das Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) gewährt den Bürger*innen in NRW einen grundsätzlich freien Zugang zu allen bei den öffentlichen Stellen des Landes vorhandenen Informationen. In Deutschland nahm das Land Brandenburg mit dem ersten Informationsfreiheitsgesetz eine Vorreiterrolle ein. Auch die meisten anderen Bundesländer haben inzwischen Informationsfreiheits- bzw. sogar Transparenzgesetze. Für die Bundesverwaltung gilt das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes.
Wir beraten zur Informationsfreiheit in NRW mit Tipps und Hinweisen zum IFG NRW, zum Umweltinformationsgesetz NRW und zum Verbraucherinformationsgesetz.