Erreichbarkeit der Landesbeauftragten
Wir sind für Sie da.
Erreichbarkeit der Landesbeauftragten
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Telefonzentrale: +49 (0)211 / 38424 - 0
Sie erreichen die Telefonzentrale montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 13.00 Uhr.
Konkrete Ansprechpartner*innen erreichen Sie unter ihren Durchwahlnummern im Rahmen einer flexiblen Arbeitszeit. Eine Übersicht der Ansprechpartner*innen nach Aufgabengebiet finden Sie hier. Falls Sie die Ansprechpartner*innen nicht erreichen, wenden Sie sich bitte an unsere Telefonzentrale.
Als betroffene Person können Sie uns Ihre Beschwerde mitteilen. Die für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stellen können uns Datenpannen sowie Kontaktdaten von Datenschutzbeauftragten über unsere Homepage melden.
Wir sind per E-Mail erreichbar unter:
poststelle [at] ldi.nrw.de (poststelle[at]ldi[dot]nrw[dot]de)
Wenn Sie sicher sein wollen, dass Ihre E-Mail auf dem Weg zu uns ungelesen bleibt, verschlüsseln Sie Ihre Nachricht. Dazu können Sie unseren öffentlichen PGP-Schlüssel verwenden. Der dazugehörige Fingerprint lautet:
EA14 18FA B79C A892 B172 850D 5C01 04F6 43DF 6F2E
Bitte teilen Sie uns Ihren öffentlichen PGP-Schlüssel mit, damit auch wir auf Ihre E-Mail verschlüsselt antworten können.
Per Telefax sind wir unter
+ 49 (0) 211/38424 - 999
zu erreichen.
Für Besuche und Anlieferungen erreichen Sie uns montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, montags bis donnerstags von 13.00 bis 15.00 Uhr sowie freitags von 13.00 bis 14.30 Uhr oder nach Vereinbarung.
Wenn Sie ein persönliches Anliegen haben, empfehlen wir Ihnen, vor einem Besuch Kontakt mit uns aufzunehmen, damit wir Einzelheiten vorab klären können.
Fragen, Anregungen und Kritik zu unserem Internetauftritt können Sie uns gerne unter pressestelle [at] ldi.nrw.de (pressestelle[at]ldi[dot]nrw[dot]de) mitteilen.
Antworten auf häufig gestellt Fragen
Sie haben das Recht, sich mit einer Beschwerde unmittelbar an uns zu wenden, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen Datenschutzrecht verstößt oder verstoßen könnte (Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung, § 29 und § 61 Datenschutzgesetz NRW). Es spielt keine Rolle, ob der Verstoß bevorsteht, noch andauert oder bereits abgeschlossen ist. Bei der Ausübung des Beschwerderechts durch Beschäftigte öffentlicher Stellen muss der Dienstweg nicht eingehalten werden.
Weitere Informationen zu Ihren Beschwerderecht finden Sie hier.
Informationen zu unserem Vorgehen finden Sie unter der Frage „Was kann die LDI bei Datenschutzverstößen unternehmen?
Wir unterstützen Sie, wenn Ihnen eine öffentliche Stelle des Landes den Zugang zu Information verwehrt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wir halten ein alphabetisch sortiertes Schlagwortverzeichnis der Aufgabengebiete unseres Hauses mit der Durchwahl der Mitarbeiter*innen, die für die einzelnen Themengebiete zuständig sind, für Sie bereit. Außerdem können Sie sich anhand unseres Organisationsplans darüber informieren, welches Fachreferat für Ihre Frage zuständig ist. Ist es Ihnen nicht möglich, Ihre Beschwerde oder Ihre Fragestellung zuzuordnen, wählen Sie bitte 0211 - 38 424 - 0. Wir verbinden Sie dann gerne weiter.
Unter dem Menüpunkt Datenschutz finden Sie zahlreiche Beiträge zu verschiedenen datenschutzrechtlichen Themen. Unter dem Menüpunkt Informationsfreiheit informieren wir über Ihr Recht auf Zugang zu Informationen.
Einen Einblick in die Themen, mit denen wir uns befassen, geben die Datenschutz- und Informationsfreiheitsberichte. Sie sind auf unserer Homepage abrufbar oder als kostenlose Broschüre bestellbar.
Weitere Informationsquellen haben wir hier zusammengestellt.