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Ihre Beschwerde

Ihre Beschwerde

Wir gehen Ihrer datenschutzrechtlichen Beschwerde nach. Für eine schnelle und effektive Bearbeitung sind wir jedoch auf Ihre Mithilfe angewiesen.

Bitte beachten Sie: Datenschutzrechtliche Ansprüche können Sie selbst gegenüber der Daten verarbeitenden Stelle geltend machen. Viele datenschutzrechtliche Fragen und Probleme lassen sich so oft einfacher und schneller klären. Wir empfehlen daher, sich zunächst direkt an die verantwortliche Stelle zu wenden. Dort gibt es oft eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten, die oder der in Datenschutzfragen berät. Wurde Ihr Anliegen nicht in angemessener Zeit oder nicht zufriedenstellend bearbeitet oder sind Nachteile für Sie nicht auszuschließen, können Sie sich an uns wenden.

Mit unserem Formular können Sie uns Datenschutzverstöße melden.

Für Beschwerden im Zusammenhang mit US-Unternehmen oder Organisationen sowie US-Nachrichtendiensten finden Sie hier weitere Informationen.  

Informationen zu unseren Zuständigkeiten finden Sie hier.

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Sie haben das Recht, sich mit einer Beschwerde unmittelbar an uns zu wenden, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen Datenschutzrecht verstößt oder verstoßen könnte (Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung, § 29 und § 61 Datenschutzgesetz NRW). Es spielt keine Rolle, ob der Verstoß bevorsteht, noch andauert oder bereits abgeschlossen ist. Bei der Ausübung des Beschwerderechts durch Beschäftigte öffentlicher Stellen muss der Dienstweg nicht eingehalten werden.

Informationen zu unserem Vorgehen finden Sie unter der Frage „Was kann die LDI bei Datenschutzverstößen unternehmen?

Wir setzen das Datenschutzrecht durch. Dazu haben wir verschiedene Untersuchungs- und Abhilfebefugnisse aus der DS-GVO und dem Datenschutzgesetz NRW. Wenn es für unsere Untersuchung erforderlich ist, wenden wir uns an die Stelle, der Sie den Datenschutzverstoß vorwerfen. 

Weitere Informationen zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde finden Sie hier.

Sie dürfen wegen Ihrer Beschwerde bei uns keine Nachteile haben (§ 29 Satz 2 und § 61 Satz 3 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen). Bei der Ausübung des Beschwerderechts durch Beschäftigte öffentlicher Stellen muss der Dienstweg nicht eingehalten werden.

In der Korrespondenz mit der Daten verarbeitenden Stelle versuchen wir auf die Nennung Ihres Namens zu verzichten. Zur Aufklärung des Beschwerdesachverhalts ist in der Regel jedoch die Nennung Ihrer Identität gegenüber der verantwortlichen Stelle erforderlich. Ihre Identität teilen wir aber nur dann mit, wenn Sie sich damit einverstanden erklären. Eine Bearbeitung der Beschwerde ohne Ihr Einverständnis ist allerdings in der Regel nicht möglich bei Beschwerden mit persönlichem Bezug, etwa bei der Unterstützung zur Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Auskunft sowie auf Löschung oder Berichtigung Ihrer eigenen Daten gegenüber der verantwortlichen Stelle. Bitte beachten Sie zudem: Auch ohne die Nennung Ihres Namens ist im Einzelfall ein Rückschluss auf Ihre Identität allein aufgrund des Sachverhalts nicht auszuschließen.

Hinweise zum Ausfüllen des Formulars

  • Bitte fügen Sie Kopien aller Dokumente bei, die für Ihre Eingabe von Bedeutung sind. Bitte fügen Sie auch den bis dahin erfolgten Schriftverkehr mit der verantwortlichen Stelle bei. Sensible Daten wie etwa Gesundheitsdiagnosen sowie Daten Dritter bitten wir unkenntlich zu machen, soweit diese für die Bearbeitung Ihrer Beschwerde nicht erforderlich sind.
  • Bitte machen Sie alle Angaben in möglichst präziser Form. Dabei können Sie sich an den im Formular enthaltenen Fragen orientieren.
  • Ihre Beschwerde kann nur dann bearbeitet werden, wenn Sie den vermuteten Datenschutzverstoß genau bezeichnen.

Hinweise zur Übersendung des Formulars

  • Das ausgefüllte Formular mit Kopien aller relevanten Dokumente können Sie uns schriftlich zusenden oder persönlich in den Behördenbriefkasten einwerfen:

    Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
    Nordrhein-Westfalen
    Kavalleriestraße 2 - 4
    40213 Düsseldorf
  • Sie können uns auch ein Telefax schicken an: 0211 38424-999.
  • Für eine elektronische Übersendung nutzen Sie bitte unsere E-Mail-Adresse:

    poststelle[at]ldi.nrw.de (poststelle[at]ldi[dot]nrw[dot]de)

Wenn Sie sicher sein wollen, dass Ihre E-Mail auf dem Weg zu uns ungelesen bleibt, verschlüsseln Sie Ihre Nachricht. Dazu können Sie unseren öffentlichen PGP-Schlüssel verwenden. Der dazugehörige Fingerprint lautet: EA14 18FA B79C A892 B172  850D 5C01 04F6 43DF 6F2E. Bitte teilen Sie uns Ihren öffentlichen PGP-Schlüssel mit, damit auch wir auf Ihre E-Mail verschlüsselt antworten können.

Bitte beachten Sie die Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI NRW.