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Veröffentlichung des 25. Datenschutzberichtes der nordrhein-westfälischen Datenschutzbeauftragten

Veröffentlichung des 25. Datenschutzberichtes der nordrhein-westfälischen Datenschutzbeauftragten

12.05.2020

Veröffentlichung des 25. Datenschutzberichtes der nordrhein-westfälischen Datenschutzbeauftragten

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Helga Block, legt heute ihren Bericht für das Jahr 2019 vor. Die Behörde berichtet erstmals über einen Zeitraum von einem, statt wie bisher von zwei Jahren. Für Helga Block ist es der letzte Bericht, da sie in den gesetzlichen Ruhestand treten wird.

Vom reformierten zum konsolidierten Recht

Die anfänglich bestehenden Unsicherheiten bei der Umstellung auf das neue europäische Datenschutzrecht konnten im Laufe des Jahres weitgehend überwunden werden. Gemeinsam mit den anderen Aufsichtsbehörden hat die Landesbeauftragte viele Grundsatzfragen lösen können, und viele Unternehmen und Behörden in NRW haben ihre Verarbeitungsprozesse an das neue Recht angepasst. Dennoch gibt es weiterhin Klärungsbedarf zu dem komplexen Regelwerk und zu seiner Anwendung im Einzelfall. Die deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden haben ihre Erfahrungen aus der Praxis und daraus resultierende Änderungsvorschläge in die Evaluation der Datenschutz-Grundverordnung einfließen lassen, die auf europäischer Ebene ansteht.

Die Landesbeauftragte war 2019 unverändert stark gefordert, sowohl bei ihrer Beratungstätigkeit als auch bei der Datenschutz-Aufsicht. Die Eingaben sind mit über 12.500 gegenüber dem Vorjahr nochmals gestiegen, es wurden allein über 2.200 Datenpannen gemeldet.

Schwerpunkte

• Prüfungen – Von der Reaktion zur Aktion
Der Schwerpunkt der Tätigkeit lag im Jahr 2019 erneut auf der Reaktion, denn die zum Teil fristgebundene Bearbeitung von Beschwerden und Anfragen hat Priorität gegenüber der Durchführung von Initiativprüfungen von Amts wegen. Trotz knapper Personalressourcen ist 2019 aber ein Anfang gelungen: Mit ersten Prüfungen wurden nun Initiativen gestartet, beispielweise dort,
- wo Betroffene besonders schutzbedürftig sind (Beschäftigtendatenschutz bei Personaldienstleistern und Leiharbeitsunternehmen – Seite 55) oder
- wo es um besonders sensible Daten geht (Prüfaktion zur Nutzung von Internethandelsplattformen durch Apotheken – Seite 79).
Diese und weitere Prüfverfahren befinden sich in verschiedenen Verfahrensstadien.

• Evaluation der Datenschutz-Grundverordnung
Die Datenschutzkonferenz hat sich an der Evaluierung der Datenschutz-Grundverordnung durch die EU-Kommission beteiligt und einen Bericht erstellt – Seite 18. Änderungsvorschläge werden u. a. bei den Informations- und Transparenzpflichten, bei der Meldung von Datenpannen und bei der Ausweitung der Pflicht zum Datenschutz durch Technikgestaltung auf die Hersteller, Lieferanten, Importeure und Verkäufer gemacht. Bei der Bildung von persönlichen Profilen (profiling) sollte die DS-GVO einen verschärften Rechtsrahmen mit effektivem Rechtsschutz schaffen.

• Innere Sicherheit
Die Landesbeauftragte bewertet
- die Ergebnisse der ersten Strategischen Fahndung (Seite 82)
- und das Zentrale Fahndungsportal der Polizei (Seite 84).

• Internet und Medien
Die Landesbeauftragte informiert über Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes und ihre Folgen
- zum Betrieb von Facebook-Fanpages (Seite 21) und
- zur Einbindung von Social Plugins auf Websites (Seite 23).
Beim Betrieb von Facebook-Fanpages durch private und öffentliche Stellen vertritt die Landesbeauftragte weiterhin eine kritische Position. Die komplexe Problemstellung hat bundes- und europaweite Relevanz. In Bezug auf die Nutzung sozialer Medien durch die Behörden in NRW ist die Landesbeauftragte im Kontakt mit der Staatskanzlei um praxisgerechte Lösungen bemüht.

Im Bericht finden sich alle Entschließungen und Beschlüsse der Konferenz der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) aus dem Jahr 2019.

Helga Block: „Die Vorlage dieses Berichtes fällt angesichts der Corona-Pandemie in eine Krisenzeit, in der die Freiheitsrechte durch Maßnahmen der Gesundheitsfürsorge stark eingeschränkt werden. Der Schutz der Grundrechte, zu denen auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gehört, ist auch und gerade in einer solchen schweren Krise ein wesentliches Merkmal unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die es zu schützen gilt.“