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Videoüberwachung

Videokamera

Videoüberwachung

Man sieht sie immer häufiger: Videokameras, die an öffentlichen Plätzen, an Schulgebäuden, vor Hauseingängen oder im Garten installiert sind. Sie sollen meistens für Sicherheit sorgen, können aber einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte darstellen. Deshalb sind sie nicht immer und überall erlaubt.

Verstehen Sie Spaß? Im TV-Abendprogramm ist die versteckte Kamera – je nach Geschmack – witzig oder auch nicht. Bei der Videoüberwachung hört der Spaß aber garantiert auf. Die rechtlichen Grundlagen unterscheiden zwischen Videoüberwachung durch öffentliche Stellen und Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen. Kontrovers diskutiert werden zum Beispiel Überwachungen von Schulgebäuden oder zur Gefahrenabwehr an Kriminalitäts-Brennpunkten. Denn immer stellt sich auch die Frage nach der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die Grundrechte.

Regelmäßig für Konflikte sorgt zudem Überwachung am Arbeitsplatz. Gibt es dazu eine Betriebsvereinbarung? Ist die Kamera zur Wahrung berechtigter Interessen wirklich erforderlich?