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Verfassungsschutz

Hat der Verfassungsschutz Daten über mich?

Wenn Sie wissen wollen, ob der Verfassungsschutz Daten über Sie gespeichert hat, dann fragen Sie einfach nach. Wir informieren, wie das geht.

Zur Wahrung Ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ist in § 14 des Verfassungsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (VSG NRW) festgelegt, dass die Verfassungsschutzbehörde Ihnen auf Ihren schriftlichen Antrag hin gebührenfrei grundsätzlich Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, den Zweck und die Rechtsgrundlage der Speicherung erteilt. Über die Herkunft der Daten und die Empfänger*innen von Datenübermittlungen muss keine Auskunft gegeben werden. Ein Recht auf Akteneinsicht besteht nicht.

Im Einzelfall kann die Auskunftserteilung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ganz unterbleiben. In einem solchen Fall können Sie sich an die LDI NRW wenden, der auf Verlangen Auskunft zu erteilen ist und die die Rechtmäßigkeit der Speicherung überprüfen kann.

Über das Ergebnis der Prüfung werden Sie unterrichtet. Allerdings dürfen Mitteilungen der LDI NRW keine Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Verfassungsschutzbehörde zulassen.