Datenschutzbeauftragte
Beraten, überwachen und Betroffenen weiterhelfen: Datenschutzbeauftragte in Behörden und Betrieben sind für einen guten Datenschutz unverzichtbar. Wir informieren über Anforderungen und Aufgaben.
Datenschutzbeauftragte spielen für Behörden und viele Unternehmen eine zentrale Rolle. Sie unterstützen bei der Einhaltung des Datenschutzrechts. Sie sind darüber hinaus wichtige Vermittler*innen zwischen den Beteiligten, wie etwa Aufsichtsbehörden, Betroffenen sowie Behörden und Unternehmen.
Die grundlegenden Regelungen für behördliche und betriebliche Datenschutzbeauftragte enthält die DS-GVO. Sie regelt die Benennung und Aufgaben der Datenschutzbeauftragten. Das Bundesdatenschutzgesetz sieht ergänzend zu den Regelungen der DS-GVO weitergehende Benennungspflichten für betriebliche Datenschutzbeauftragte vor, unter anderem wenn bei einer Stelle mindestens 20 Personen personenbezogene Daten ständig verarbeiten. Der Europäische Datenschutzausschuss hat als unverbindliche Auslegungshilfe „Leitlinien in Bezug auf Datenschutzbeauftragte („DSB“) - Working Paper 243 rev. 01“ veröffentlicht. Für die Strafverfolgung und die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit gilt nicht die DS-GVO, sondern die JI-Richtlinie. Sie gilt nicht unmittelbar, sondern wird durch landesrechtliche Regelungen umgesetzt: Das Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen enthält für diesen Bereich Regelungen zu Datenschutzbeauftragten (§§ 35 - 69 DSG NRW).