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EuGH stärkt Auskunftsrecht aus der DS-GVO
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat geurteilt: Verantwortliche müssen betroffenen Personen grundsätzlich die Identität der Empfänger mitteilen, gegenüber denen sie deren Daten offengelegt haben. Es genügt grundsätzlich nicht, nur Kategorien von Empfängern mitzuteilen.