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Antworten rund ums E-Rezept

Gesetzlich Versicherte erhalten für verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch ein E-Rezept. Für Patient*innen soll die Umstellung mehr Komfort und weniger Wege in die Arztpraxis bieten. Versicherte können das E-Rezept vor Ort in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen. Es gibt drei Möglichkeiten, das Rezept vorzulegen: über die elektronische Gesundheitskarte, per App oder mit einem Papierausdruck.

Allgemeine Fragen zum Datenschutz beim E-Rezept beantwortet der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der dieses Projekt unter der Verantwortung des Bundesgesundheitsministeriums datenschutzrechtlich begleitet hat. Die Fragen und Antworten sind hier abrufbar.