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KI-Verordnung kommt, Datenschutz bleibt

KI-Verordnung kommt, Datenschutz bleibt

Der Entwurf der KI-Verordnung ist zwischen dem EU-Parlament und den EU-Mitgliedstaaten abgestimmt. Die KI-Verordnung wird voraussichtlich bald in Kraft treten.

Bestehende Datenschutzregeln sind weiterhin anzuwenden.

KI-Verordnung kommt, Datenschutz bleibt

Das Europäische Parlament hat in einem ersten Schritt der Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) zugestimmt. Mit größeren Änderungen ist wohl nicht mehr zu rechnen. Bald könnten nun das Plenum des Europäischen Parlaments und der EU-Ministerrat der Verordnung zustimmen und die Verordnung könnte danach in Kraft treten. Die meisten Regelungen müssen erst 24 Monate danach beachtet werden. Bestimmte Regelungen gelten aber schon sechs Monate nach Inkrafttreten der KI-Verordnung, vor allem die Verbote bestimmter Anwendungen.

Mit der KI-Verordnung wird Künstliche Intelligenz weltweit das erste Mal gesetzlich geregelt. Je nach Risiko, das von KI-Anwendungen ausgeht, werden differenzierte Regelungen getroffen. In vielen Bereichen ist Künstliche Intelligenz unter bestimmten Bedingungen anwendbar, in bestimmten Bereichen mit besonders hohem Risiko aber gesetzlich verboten. Der europäische Rechtsraum ist damit Vorreiter dabei zu bestimmen, was ermöglicht und was verboten wird.

Datenschutzregelungen wie die Datenschutz-Grundverordnung werden mit der KI-Verordnung nicht ersetzt, sondern gelten weiterhin. KI-Anwendungen haben nicht immer mit personenbezogenen Daten zu tun. Wenn aber personenbezogene Daten bei KI-Anwendungen verarbeitet werden, muss das Datenschutzrecht eingehalten werden. Gerade bei KI ist es oft schwierig festzustellen, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden beziehungsweise in welchen Verarbeitungsschritten und in wessen Verantwortung das geschieht. KI-Anwendungen müssen deshalb sorgfältig überprüft werden, sei es nach der KI-Verordnung oder nach Datenschutzrecht.

Der Europäische Datenschutzausschuss und der Europäische Datenschutzbeauftragte haben eine gemeinsame Stellungnahme zur KI-Verordnung abgegeben: https://www.edpb.europa.eu/our-work-tools/our-documents/edpbedps-joint-opinion/edpb-edps-joint-opinion-52021-proposal_en.