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Weltkindertag 2023

Kinder spielen im Park

Weltkindertag 2023 Das Wohl des Kindes ist auch ein Maßstab für den Datenschutz

Anlässlich des Weltkindertages am 20. September weist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW), Bettina Gayk, auf die besonderen Bedürfnisse der Kinder beim Datenschutz hin: „Die Verarbeitung von Kinderdaten ist so allgegenwärtig, dass vielen die besondere Verantwortung, die damit verbunden ist, häufig gar nicht bewusst ist. Das betrifft zum Beispiel die Fotos vom Klassenausflug in der Schule ebenso wie Daten, die von Social-Media-Kanälen gesammelt werden. Dabei betont die Europäische Grundrechtecharta aufbauend auf der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen die Bedeutung des Wohles der Kinder. Nicht zuletzt deshalb ist das Wohl des Kindes auch ein wichtiger Maßstab für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Kindern. Das Datenschutzrecht schenkt dem Schutz ihrer Daten ein besonderes Augenmerk: Kinder können manche negativen Konsequenzen der Datenverarbeitung noch nicht einschätzen und sind deswegen besonders schutzbedürftig“, so Bettina Gayk. Wer Kinderdaten verarbeite, müsse dabei die Interessen und Bedürfnisse von Kindern beachten.

„Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) berücksichtigt die besondere Schutzwürdigkeit zum Beispiel, wenn sie verlangt, dass von Datenverarbeitungen betroffene Kinder in einer für sie verständlichen, klaren und einfachen Weise informiert werden müssen. Und bei der Datenverarbeitung auf Basis einer Interessenabwägung sind die Interessen betroffener Kinder besonders stark zu gewichten“, erklärt die Landesbeauftragte.

Außer Unternehmen, Schulen, Vereinen und anderen Institutionen sind auch Eltern aufgefordert, mit den Daten ihrer Kinder sorgsam umzugehen. Sie sollten etwa auf die Veröffentlichung von Bildern ihrer Kinder im allgemein zugänglichen Internet verzichten („Sharenting“).

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat mit der Erarbeitung von Leitlinien begonnen, die bei einer am Kindeswohl orientierten Auslegung der DS-GVO helfen sollen. Gayk: „Die LDI NRW sieht die Bedeutung eines Datenschutzes, der sich an den Interessen und Bedürfnissen von Kindern orientiert und ist an der Erarbeitung der EDSA-Leitlinien beteiligt.“

Zum diesjährigen Weltkindertag am 20. September werden bundesweit wieder zahlreiche Aktionen und Veranstaltungen Kinder mit ihren Bedürfnissen ins öffentliche Bewusstsein rücken. Der Weltkindertag steht 2023 unter dem Motto: „Jedes Kind braucht eine Zukunft!“