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Tag der Informationsfreiheit

Alljährlich wird am 28. September der internationale Tag der Informationsfreiheit begangen. „Die Bedeutung der Informationsfreiheit für die Demokratie kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden“, so Bettina Gayk, Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW).

Licht ins Dunkle bringen

Im bevölkerungsreichsten Bundesland regelt seit mehr als 20 Jahren das Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) den freien Zugang zu Informationen. Es soll das Verwaltungshandeln transparenter und nachvollziehbar machen – und so das Vertrauen der Bürger*innen in den Staat und damit die Demokratie stärken.

„Konkret gibt das IFG NRW den Bürger*innen die Möglichkeit, staatliches Handeln zu hinterfragen. Dabei ist es egal, ob es um Verwaltungsvorschriften geht, die von der Kommune genutzt werden, wenn Wohngeld beantragt wird – oder um ein Gutachten, auf das eine Umweltbehörde ihre Entscheidung stützt“, so Gayk. Allerdings sei es noch immer so, dass viele Bürger*innen nicht wissen, dass sie ein Recht haben, diese Informationen von den Behörden zu bekommen. Gayk: „Mit Hilfe des Informationsfreiheitsgesetzes und des Umweltinformationsgesetzes NRW haben Bürger*innen die Instrumente, um ihrer Verwaltung auf den Zahn zu fühlen. Als LDI NRW möchte ich die Bürger*innen ausdrücklich ermuntern, von ihrem Recht auch Gebrauch zu machen.“

In der Praxis hat sich das IFG NRW bereits vielfach bewährt. Im vergangenen August hatte zum Beispiel das Düsseldorfer Verwaltungsgericht geurteilt, dass das Land NRW die Dienstanweisungen für den Einsatz sogenannter Taser (Elektroschocker) öffentlich zugänglich machen müsse. Ein 22-Jähriger hatte auf Einsicht in die Dienstanweisung geklagt und sich dabei auf das IFG NRW berufen.

Dabei muss es nicht immer spektakulär zugehen. Zugang besteht etwa auch zu Informationen der Behörden über Radwegeplanung, Brandschutzkonzepte von öffentlichen Gebäuden, Kirchenaustrittsstatistiken oder Abiturprüfungsaufgaben.

Selbstverständlich habe das Recht auf Informationszugang auch Grenzen – zum Beispiel, wenn die Sicherheit gefährdet würde oder Rechte Dritter betroffen seien. „Man kann also keine Auskunft über die Steuererklärung des Nachbarn erhalten. Aber mit dem IFG NRW werden Sachinformationen zugänglich, die Grundlagen für Verwaltungsentscheidungen sind“, führt die Landesbeauftragte aus.

Die 74. Generalversammlung der Vereinten Nationen hat 2019 den 28. September zum jährlich wiederkehrenden Tag für den universellen Zugang zu Informationen erklärt.