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Stellungnahme des EDSA zum Data Privacy Framework

Stellungnahme des EDSA zum Data Privacy Framework

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat seine Stellungnahme zum Entwurf des Angemessenheitsbeschlusses zum EU-U.S. Data Privacy Framework (EU-U.S. DPF) am 28.2.2023 verabschiedet.

Darin begrüßt der EDSA einerseits Verbesserungen im Vergleich zur Vorgängerregelung, die nach Ansicht der Europäischen Kommission die Mängel beheben sollen, die der Europäische Gerichtshof in seinem Schrems-II-Urteil festgestellt hatte. Ein Beispiel hierfür ist der neu geschaffene Rechtsbehelfsmechanismus für betroffene Personen aus der EU im Bereich der nachrichtendienstlichen Datenerhebung in den USA.

Gleichzeitig hat der EDSA andererseits Bedenken, unter anderem wegen einer möglichen Massenerfassung von Daten (sog. „Bulk Collection“). Der EDSA sieht bei mehreren Punkten noch Klärungsbedarf und bittet daher die Europäische Kommission diese noch eingehender zu untersuchen und in Zukunft die praktische Umsetzung genau zu beobachten.

Die Europäische Kommission hatte den Entwurf zum Angemessenheitsbeschluss im Dezember 2022 veröffentlicht. Die Stellungnahme des EDSA ist eine notwendige Voraussetzung, bevor die Europäische Kommission einen Angemessenheitsbeschluss fassen kann. Die Kommission muss dabei kritisierte Punkte nicht berücksichtigen.

Wenn ein Angemessenheitsbeschluss vorliegt, müssen insoweit keine besonderen Voraussetzungen für Datenübermittlungen in die USA mehr erfüllt werden. Solange der Angemessenheitsbeschluss nicht vorliegt, ändert sich an der bisherigen Rechtslage allerdings nichts.

EDSA-Stellungnahme

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