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Selbstauskunft bei Mietinteresse

Selbstauskunft bei Mietinteresse

Wir informieren über die datenschutzrechtliche Zulässigkeit.

Vor der Vermietung von Wohnraum erheben Vermieter*innen bei den Mietinteressent*innen zum Teil sehr umfangreiche persönliche Angaben, auf deren Basis sie ihre Entscheidung über den Vertragsabschluss treffen.

An der Beantwortung solcher Selbstauskünfte muss jedoch ein berechtigtes Interesse bestehen. Zudem dürfen nur solche Daten erhoben werden, die zur Durchführung des Mietvertrags erforderlich sind.

Es bedarf folglich auf einer Abwägung zwischen den Interessen der Vermieter*innen gegenüber dem Recht des Mietinteressent*innen auf informationelle Selbstbestimmung.

Die Orientierungshilfe zur Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressent:innen zeigt dafür die wichtigsten Grundsätze auf. Für häufige Fallgestaltungen wird – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – dargestellt, was zulässig ist.

Für die Umsetzung in der Praxis enthält sie einen Musterfragebogen zur Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressent:innen.