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Praxishandreichung zur Ausgestaltung von öffentlichen Transparenzportalen

Transparenzportale sind digitale Plattformen, auf denen öffentlich zugänglich Daten und Informationen der öffentlichen Verwaltung zur Verfügung gestellt werden. In einigen Ländern sind die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen gesetzlich verpflichtet, Informationen, die von allgemeinem Interesse sind, in Transparenzportalen aktiv zu veröffentlichen. In NRW gibt es eine solche gesetzliche Verpflichtung bisher nicht. Trotzdem können Verwaltungen freiwillig schon jetzt Informationen von allgemeinem Interesse im eigenen Internetangebot für die Bürger*innen zur Verfügung stellen. Das ist bürger*innenfreundlich, schafft Vertrauen in das Verwaltungshandeln und erspart unter Umständen auch die Einzelfallprüfung von Anträgen auf Zugang zu Informationen nach dem IFG.

Die Praxishandreichung richtet sich an die Betreiber der Portale, an informationspflichtige Stellen sowie Nutzerinnen und Nutzer, die die Qualität einer Plattform prüfen möchten. Übersichtlich und kompakt gibt die IFK Tipps und Hinweise zur Gestaltung der Plattformen, benennt Anforderungen und zeigt konkrete Umsetzungsmöglichkeiten auf. Außerdem enthält der Leitfaden eine Checkliste, die die wesentlichen Kriterien zusammenfassend aufführt, beispielsweise zu den technischen Rahmenbedingungen, organisatorischen Festlegungen, der Barrierefreiheit und zum Verzicht auf Tracking.