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LDI NRW akkreditiert erste Überwachungsstelle für Verhaltensregeln

LDI NRW akkreditiert erste Überwachungsstelle für Verhaltensregeln

Die Landesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW) hat erstmals in Deutschland eine Überwachungsstelle für Verhaltensregeln nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) akkreditiert.

14.09.2022

Die Überwachungsstelle hat nun ihre Arbeit aufgenommen. „Ich freue mich, dass die Wirtschaft diese Möglichkeit der Selbstregulierung nutzt, weil so wichtige Fragen von Bürger*innen zur Speicherdauer ihrer Daten direkt von einer zentralen Stelle geklärt werden können und sich das Datenschutzniveau durch die Überwachung des Codes verbessern kann“, so Bettina Gayk, die Landesdatenschutzbeauftragte.

Die Verhaltensregeln betreffen Wirtschaftsauskunfteien und konkretisieren Prüf- und Löschfristen für personenbezogene Daten. Die Auskunfteien sammeln und verarbeiten Daten zu den wirtschaftlichen Möglichkeiten von Privatpersonen und geben sie bei einem berechtigten Interesse weiter, also zum Beispiel im Zusammenhang mit Miet- und Kaufverträgen oder anderen Geschäftsabschlüssen, bei denen Zahlungsausfallrisiken für Vertragspartner*innen bestehen.

Die DS-GVO sieht vor, dass sich Wirtschaftsbranchen selbst Verhaltensregeln zum Umgang mit personenbezogenen Daten auferlegen können, um die DS-GVO zu konkretisieren. Diese Verhaltensregeln (Codes of Conduct, CoC) werden von der Datenschutzaufsichtsbehörde genehmigt. Die Einhaltung der Verhaltensregeln wird von einer privaten Überwachungsstelle kontrolliert, die von der Datenschutzaufsichtsbehörde akkreditiert, also ebenfalls genehmigt wird. „Überwachungsstellen arbeiten neutral und unabhängig und sind extra dafür geschaffen worden, dass die Einhaltung der Datenschutzregeln von der Branche selbst überwacht wird“, so Gayk. Solche Überwachungsstellen sind erst mit der DS-GVO eingeführt worden, die seit Mai 2018 gilt.

Die Verhaltensregeln der Wirtschaftsauskunfteien hatte die LDI NRW 2018 genehmigt. „Wir haben bereits bei der Genehmigung der Verhaltensregeln auf Verbesserungen beim Verbraucherschutz hingewirkt. So müssen nun gespeicherte Negativeintragungen zu ausgeblieben Zahlungen stichtaggenau drei Jahre nach Ausgleich gelöscht werden. Zuvor hätten sie unter Umständen fast vier Jahre gespeichert werden können“, erklärt Bettina Gayk.

Die Überwachungsstelle überprüft die Einhaltung der Verhaltensregeln. Außerdem haben Bürger*innen eine zentrale Stelle, an die sie sich wenden können, wenn sie meinen, dass ihre Daten nicht mehr gespeichert werden dürfen. Die Überwachungsstelle kann eine Klärung nicht nur für eine, sondern für alle an den Verhaltensregeln beteiligten Auskunfteien herbeiführen. Die staatlichen Datenschutzaufsichtsbehörden sind daneben weiterhin zuständig, sowohl für die Datenschutzaufsicht über Auskunfteien als auch für die Überwachungsstelle.

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