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Hinweise zur Videoüberwachung im KMU

Datenschutz im KMU

Videoüberwachung ist heute technisch leicht einzusetzen. Rechtlich ist sie aber nur in gut begründeten Fällen zulässig.

Beispiele aus der Praxis für den Einsatz von Videotechnik sind Kameras in Geschäftsräumen, um die Ladenkasse oder Regalreihen zu überwachen.

Weil Videoüberwachung in die Persönlichkeitsrechte aller betroffenen Personen (zum Beispiel Kunden und Mitarbeiter) eingreift, muss nachgewiesen werden, dass die für die Videoüberwachung verantwortliche Stelle ein so schwerwiegendes Interesse daran hat, dass die Interessen der betroffenen Personen dahinter zurückstehen müssen.

Videoüberwachung

Dazu hat die Datenschutzkonferenz (DSK) eine "Orientierungshilfe Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen" verfasst. Darin werden neben allgemeinen Informationen auch besondere Fallkonstruktionen (zum Beispiel Überwachung in der Gastronomie) vorgestellt.