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Hinweis - Ihre Sitzung mit dem Formularserver wurde beendet

Sollten Sie gerade das Webformular zur Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogenen Daten oder zur Meldung der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten ausgefüllt haben, wurden die von Ihnen eingetragenen Daten verworfen.

Wenn Ihnen nicht der Hinweis „Ihre Meldung wurde erfolgreich abgesendet.“ angezeigt wurde und Sie keine Bestätigungsmail zu Ihrer Meldung erhalten haben, wurde Ihre Meldung nicht an die LDI NRW übermittelt.

Das Beenden der Sitzung bzw. das Schließen des Formulars kann bewusst oder versehentlich durch Sie geschehen sein, Ihre Sitzung könnte aufgrund von Inaktivität nach 30 Minuten abgelaufen sein, oder es könnte zu einem technischen Fehler bei der Formularverarbeitung gekommen sein.

Sollten Sie keine Bestätigung zur erfolgreichen Übermittlung Ihrer Meldung erhalten haben, bitten wir Sie, Ihre Meldung erneut abzugeben.

Meldungen nach Art. 33 DS-GVO können über unser Webformular (ohne Registrierung) abgegeben werden.

Die Kontaktdaten Ihres Datenschutzbeauftragten können Sie uns (nach vorheriger Registrierung) über unser Meldeportal mitteilen.

Bei der Nutzung unseres Webformulars für Meldungen nach Art. 33 DS-GVO empfehlen wir Ihnen, nach dem Absenden der Meldung die Funktion zur Generierung eines Ausdrucks zu nutzen und die erzeugte PDF-Datei zu Ihren Unterlagen zu nehmen. Wenn die Übermittlung erfolgreich war, enthält die erzeugte PDF-Datei unter „1. Art der Meldung“ das vergebene Aktenzeichen. Ist kein Aktenzeichen enthalten, wurde die Meldung nicht übermittelt.

Bitte beachten Sie, dass bei der Angabe „voraussichtlich kein bzw. nur geringes Risiko“ unter „9. Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“ die Meldung nicht an uns übermittelt wird, da in diesem Fall keine Meldepflicht nach Art. 33 DS-GVO vorliegt. In diesem Fall wird nach dem Betätigen der Absenden-Schaltfläche ein entsprechender Hinweis angezeigt. Sie haben dann die Möglichkeit Ihre Angaben zur Erfüllung Ihrer internen Dokumentationspflicht gemäß Art. 33 Abs. 5 DS-GVO zu exportieren. Bitte verzichten Sie auf eine Übersendung des Exportierten PDFs an die LDI NRW, da im Falle eines geringen Risikos keine Meldepflicht an die zuständige Aufsichtsbehörde besteht.