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Datenschutzhinweis

Datenschutz im KMU

Mit dem Datenschutzhinweis informiert das Unternehmen über die Vorgänge bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.

Jedes Unternehmen hat seinen Kund*innen als „betroffene Personen“ im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) schon bei der Datenerhebung (zum Beispiel bei einer Bestellung) bestimmte Informationen über die Verarbeitung ihrer Daten zu geben. Die Informationen müssen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form sowie in klarer und einfacher Sprache gehalten sein. Dies kann in schriftlicher oder anderer Form geschehen.

Zudem muss die Web-Seite des Unternehmens Datenschutzhinweise enthalten. Was diese Hinweise enthalten, richtet sich danach, ob oder wie personenbezogene Daten auf der Seite erhoben werden. Typische Beispiele sind die Bestellung eines Newsletters, Cookies oder das Ausfüllen eines Kontaktformulars.

Der Inhalt des Datenschutzhinweises ist durch die DS-GVO festgelegt. Eine Umsetzungshilfe gibt Hinweise, wie ein rechtskonformer Datenschutzhinweis auszusehen hat.