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Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA)

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Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA)

Leitlinien, Empfehlungen, bewährte Verfahren und weitere Informationen des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA), englisch European Data Protection Board (EDPB).

Mit Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hat der EDSA die Artikel 29-Gruppe abgelöst. Der EDSA besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der nationalen Datenschutzbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB).

Gemeinsamer Vertreter Deutschlands ist die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie die Leiterin oder der Leiter einer Landesaufsichtsbehörde als Stellvertretung.

Auftrag

Der EDSA soll die einheitliche Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung und der EU- Datenschutz-Richtlinie im Bereich von Justiz und Inneres in der Europäischen Union sicherstellen.

Er kann allgemeine Leitlinien herausgeben, um Klarheit hinsichtlich der Begriffe in den europäischen Datenschutzgesetzen im Sinne einer einheitlichen Auslegung – insbesondere für verschiedenste Stakeholder - zu schaffen.

Zur Sicherstellung der einheitlichen Anwendung ist er auch befugt, für nationale Datenschutzbehörden verbindliche Beschlüsse zu erlassen.

Er handelt gemäß seiner Geschäftsordnung („EDPB Rules of Procedure“) und Leitprinzipien.

Aufgaben und Pflichten

Der EDSA kann                                                  

  • allgemeine Anleitungen (darunter Leitlinien, Empfehlungen und bewährte Verfahren) bereitstellen, um für Rechtsklarheit zu sorgen;
  • die Europäische Kommission in allen Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten und neuen vorgeschlagenen Rechtsvorschriften in der Europäischen Union beraten;
  • im Rahmen des Kohärenzverfahrens Beschlüsse zu grenzüberschreitenden Datenschutzfällen fassen; und
  • die Zusammenarbeit und einen wirksamen Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zwischen nationalen Aufsichtsbehörden fördern.

Der EDSA erstellt außerdem einen Jahresbericht über seine Aktivitäten, der veröffentlicht und dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission übermittelt wird.

Zuständigkeiten des EDSA

Der EDSA ist eine unabhängige europäische Einrichtung mit Rechtspersönlichkeit, die zur einheitlichen Anwendung der Datenschutzvorschriften in der Europäischen Union beiträgt und die Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden fördert. Der EDSA besteht aus den Leitern und Leiterinnen der Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) oder deren Vertretern. Der EDSA beantwortet keine spezifischen oder individuellen Anfragen, sondern gibt allgemeine Leitlinien heraus. Am 25. Mai 2018 bestätigte der EDSA die Leitlinien zur Datenschutz-Grundverordnung, die von der Artikel-29-Datenschutzgruppe ausgearbeitet wurden: https://edpb.europa.eu/our-work-tools/general-guidance/gdpr-guidelines-recommendations-best-practices_de. Der EDSA arbeitet auch an weiteren Leitlinien, die hier abgerufen werden können: https://edpb.europa.eu/our-work-tools/general-guidance/gdpr-guidelines-recommendations-best-practices_de.