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Informationspflichten im Gesundheitsbereich

Porträt eines Oberarztes im Büro am Schreibtisch

Hinweise, Informationsblätter und Checklisten - wir unterstützen bei der Umsetzung der Informationspflichten im Gesundheitsbereich.

Angehörige von Gesundheitsberufen müssen ihren Informationspflichten nach den Vorgaben der DS-GVO bei der Erhebung und weiteren Verarbeitung von Patientendaten genügen.

Informationsblätter und Mustervorlagen der Arbeitsgemeinschaft der nordrhein-westfälischen Heilberufskammern

Die Arbeitsgemeinschaft der nordrhein-westfälischen Heilberufskammern hat verschiedene Informationsblätter sowie mehrere ergänzende Mustertexte zu praxisrelevanten Datenschutzfragen erarbeitet. Die Arbeitsgemeinschaft besteht aus den nordrhein-westfälischen Heilberufskammern sowie den Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe.

Die LDI NRW hat an der Erarbeitung dieser Informationsblätter maßgeblich mitgewirkt und diese inhaltlich mit der Arbeitsgemeinschaft abgestimmt. Hierdurch wird die Orientierung der Angehörigen der Heilberufe erleichtert.

Die Informationen sind hier abrufbar.

Informationen der Datenschutzkonferenz

Weitere Informationen enthält das das Kurzpapier der Datenschutzkonferenz Nr. 10 "Informationspflichten bei Dritt- und Direkterhebung". Für eine Arztpraxis bietet sich etwa eine Patienteninformation durch einen Flyer an. Eine Informationspflicht besteht unter anderem nicht, sollten Patient*innen über die erhobenen Informationen bereits verfügen (Artikel 13 Abs. 4, Art. 14 Abs. 5 lit. a DS-GVO).