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Zusammenarbeit mit anderen Stellen

Datenschutzkonferenz

Die Datenschutzkonferenz (DSK) besteht aus den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Sie hat die Aufgabe, die Datenschutzgrundrechte zu wahren und zu schützen, eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts zu erreichen und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten.

Dies geschieht namentlich durch Entschließungen, Beschlüsse, Orientierungshilfen, Standardisierungen, Stellungnahmen, Pressemitteilungen und Festlegungen.

Der jährlich wechselnde Vorsitz der Datenschutzkonferenz richtet die Sitzungen der Datenschutzkonferenz aus und vertritt die Konferenz nach außen.

Mehr zu den Veröffentlichungen der Datenschutzkonferenz.

Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA)

Die Meinungsbildung der europäischen Aufsichtsbehörden erfolgt in Abstimmungsverfahren der betroffenen Behörden untereinander und im Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA), englisch European Data Protection Board (EDPB). Der EDSA ist eine unabhängige europäische Einrichtung. Sie trägt zur einheitlichen Anwendung des Datenschutzrechts in der gesamten Europäischen Union bei und fördert die Zusammenarbeit zwischen den EU-Datenschutzbehörden. Der EDSA löste die Artikel-29-Gruppe als Arbeitsgremium der europäischen Aufsichtsbehörden zum 25. Mai 2018 ab. In der Vollversammlung des EDSA (Plenum) werden die deutschen Aufsichtsbehörden durch den gemeinsamen Vertreter, den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), vertreten. Stellvertreter des gemeinsamen Vertreters ist eine Leiterin oder ein Leiter der Aufsichtsbehörde eines Landes. Im Plenum werden beispielsweise Leitlinien oder Stellungnahmen des EDSA verabschiedet und verbindliche Beschlüsse in streitigen grenzüberschreitenden Fällen gefasst. Der EDSA bereitet seine Entscheidungen in Arbeitsgremien vor. In diesen Expert Subgroups beteiligen wir uns. Besonders wichtig für die gemeinsame Arbeit der europäischen Aufsichtsbehörden bei grenzüberschreitenden Fällen ist das Verfahren der Zusammenarbeit. Hier tauschen sich die jeweils betroffenen Aufsichtsbehörden aus und stimmen Entscheidungen ab. Wir sind daran beteiligt, wenn es um Betroffene oder um datenverarbeitende Stellen in NRW geht oder wenn Betroffene sich bei uns beschwert haben.

Mehr zum Europäischen Datenschutzausschuss.

Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK)

Daneben sind wir Mitglied der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK). Die IFK ist ein Zusammenschluss der Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder mit dem Ziel, das Recht auf Informationszugang zu fördern und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten.

Der Vorsitz wechselt wie bei der DSK im einjährigen Rhythmus.

Die IFK verabschiedet Entschließungen, in denen sie sich zu wichtigen Fragen der Informationsfreiheit äußert.

Mehr zu den Veröffentlichungen der IFK.