Logo LDI NRW

Was ist Datenschutz?

Beim Datenschutz geht es nicht nur darum Daten als solche zu schützen, sondern die Grundrechte von individuellen Menschen.

In zahlreichen Lebensbereichen können Leistungen nur in Anspruch genommen werden, wenn die betroffene Person Informationen über sich Preis gibt. Jeder Schritt in der digitalen Welt hinterlässt Datenspuren. Smartphones – als heute ständige Begleiter – können zudem Bewegungsprofile erstellen oder ersetzen Bargeld. Wirtschaft und Verwaltung liegen daher eine Vielzahl personenbezogener Daten über alle Bürgerinnen und Bürger vor. In einigen Wirtschaftsbereichen sind Daten zu einer käuflichen Ware geworden.

Der rasante Fortschritt im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien ermöglicht, die immer größer werdenden Datenbestände automatisiert zu verarbeiten, miteinander zu verknüpfen und ungeachtet von Grenzen einzelner Länder und Kontinente zu verschieben. Selbstlernende Systeme, die massenhaft Daten verarbeiten und automatisiert Einzelentscheidungen treffen, versprechen eine neue Wertschöpfung. Diese Entwicklung birgt Gefahren für die Persönlichkeitsentwicklung und Persönlichkeitsentfaltung. Dem Individuum ist es nicht mehr möglich, ein Bild von sich selbst für seine Umwelt zu entwerfen, wenn es nicht durchschauen kann, was andere Menschen oder Computersysteme bereits über seine Person wissen.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1983 im sogenannten Volkszählungsurteil festgestellt, dass das Persönlichkeitsrecht des Menschen die Befugnis umfasst, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Diese verfassungsrechtlich garantierte Befugnis wird als Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung bezeichnet. Informationelle Selbstbestimmung bedeutet, dass jede*r Einzelne die Möglichkeit haben soll, selbst darüber zu bestimmen, wer wann welche Information über sie oder ihn erhält. Der Schutz personenbezogener Daten ist auch in Artikel 8 der EU-Grundrechtecharta und in Artikel 4 der Landesverfassung NRW festgeschrieben.

Einerseits können Sie selbst Ihr Grundrecht aktiv wahrnehmen. Dazu können Sie zum Beispiel von Unternehmen oder Behörden eine Auskunft darüber verlangen, welche Daten dort über Sie verarbeitet werden. Daraus ergibt sich möglicherweise, dass Daten zum Beispiel gelöscht oder berichtigt werden müssen. Auch dafür können Sie Ihre Rechte wahrnehmen.

Andererseits geben die datenschutzrechtlichen Vorschriften vor, ob und wie personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen.

Die LDI wacht über die Einhaltung dieser Vorschriften und Ihrer Rechte.