Am 12. September ab 11 Uhr schrillen erneut im ganzen Land Sirenen und Smartphones. An diesen bundesweiten Aktionstagen erproben Bund und Länder sowie Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden ihre Warnmittel – und das mittlerweile auch digital. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW sieht aber keine Probleme mit dem Datenschutz.
Beim Cell Broadcast werden Texte auf Handys übertragen. Dabei fließen die Daten von einem auslösenden Funkmast aus nur in eine Einrichtung, nämlich auf das Endgerät. Bei den Daten handelt es sich um Texte, die zum Beispiel Verhaltensempfehlungen beinhalten. Es fließen keine Daten vom Endgerät ab. Der Sender sendet seine Texte, ohne den Empfänger zu kennen oder ihn erkennen zu können. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) verweist bezüglich der Datenschutzkonformität darauf, dass keine personenbezogenen Daten erhoben oder verarbeitet werden. Und auch die Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW (LDI NRW) sieht keine Probleme mit dem Datenschutz.
Die beteiligten Behörden und Einsatzkräfte aktivieren am 12. September ab 11 Uhr unterschiedliche Warnmittel wie zum Beispiel Radio und Fernsehen, digitale Stadtanzeigetafeln oder Warn-Apps. Auf diese Weise werden die technischen Abläufe im Fall einer Warnung und auch die Warnmittel selber auf ihre Funktion und auf mögliche Schwachstellen hin überprüft. Der bundesweite Warntag dient aber auch dem Ziel, die Bevölkerung für Warnungen zu sensibilisieren.
Zuständig sind auf Bundesebene das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), auf der Ebene der Länder die jeweiligen Innenministerien und auf der Ebene der Kommunen in der Regel die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden. Gesetzlich geregelt wird das Cell Broadcasting durch die Mobilfunk-Warn-Verordnung, sie richtet sich an die Betreiber öffentlicher Mobilfunknetze und die Mobilfunkdiensteanbieter.