Wahlen und Datenschutz: Jede Frage braucht eine Antwort!
Am 15. Mai 2022 wird in Nordrhein-Westfalen der Landtag neu gewählt. Rund 13 Millionen Wahlberechtigte sind aufgerufen, ihre Stimmen abzugeben – darunter rund 786.000 Erstwähler*innen. Für sie – und für alle anderen auch – hat die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit LDI NRW zusammengetragen, was rund um die Wahlen im Zusammenhang mit der Nutzung ihrer Daten interessant sein könnte.
„Wahlen sind ein Ereignis, das in einer Demokratie zuverlässig wiederkehrt. Und ebenso zuverlässig steigt vor den Wahlen das Informationsbedürfnis der Bürger*innen“, erklärt Bettina Gayk, die Landesdatenschutzbeauftrage für NRW. „Zum Beispiel fragen sich die Bürger*innen immer wieder, warum sie vor den Wahlen von Parteien persönlich angeschrieben werden. Sie können sich nicht erklären, wie die Parteien an die Adressdaten kommen“, so Gayk.
Dabei seien Melderegisterauskünfte über Gruppen von Wahlberechtigten an politische Parteien in § 50 Bundesmeldegesetz ausdrücklich vorgesehen. Weitere Klassiker sind Fragen von Wahlhelfer*innen, wie und warum ausgerechnet sie bestellt werden können, oder was nach der Wahl mit den Daten aus den Wahlregistern passiert.
„Das Vertrauen der Bürger*innen in die Rechtmäßigkeit von Wahlen ist die Basis für unsere Demokratie. Wenn Fragen zur Wahl aufkommen, müssen wir diese beantworten, sonst werden aus den Fragen womöglich noch Zweifel an der Legitimität von Staat und Regierung“, erklärt die Landesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Die häufigsten Fragen finden sich – samt Antworten – auf der Internetseite der LDI NRW: https://www.ldi.nrw.de/landtagswahlen-nrw
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