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Vorsicht vor dem Browser

Vorsicht vor dem Browser

Bei der Nutzung von Internet-Browsern kann es zu ungewollten und nicht zulässigen Übermittlung von personenbezogenen Daten in Drittländer kommen, wenn cloudbasierte Schreibunterstützungen aktiviert sind.

Deshalb empfiehlt die Landesdatenschutzbeauftragte NRW Unternehmen, Behörden und anderen verantwortlichen Stellen in NRW, die Einstellungen der Browser, die in ihren Organisationen genutzt werden, zu prüfen.

Rechtschreibhilfen, die Texte auf semantische und syntaktische Richtigkeit prüfen, sind mittlerweile fast selbstverständlich. Darüber hinaus bieten Web-Browser inzwischen „erweiterte“, „verbesserte“ oder „intelligente“ Schreibunterstützungen an. Dabei kommen unter anderem cloudbasierte Funktionen zum Einsatz, zum Beispiel, um mit Hilfe so genannter „Künstlicher Intelligenz“ die Ergebnisse weiter zu optimieren. Die hessische Datenschutzbehörde hat unlängst darüber informiert, dass Benutzereingaben im Browser an Server eines bestimmten Herstellers übermittelt werden, wenn eine solche cloudbasierte Schreibunterstützung aktiv ist. Dazu könnten neben personenbezogenen Daten unter Umständen sogar Eingaben in Passwortfeldern gehören.

Weitere Einzelheiten können der Information der hessischen Datenschutzbehörde entnommen werden:

https://datenschutz.hessen.de/presse/browser-funktionalitaet-kann-personenbezogene-daten-an-dritte-uebermitteln