Veröffentlichungen der Datenschutzkonferenz zur Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen
DSK Kurzpapier Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen
Einen schnellen Überblick über Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen gibt das DSK-Kurzpapier Nr. 15 Videoüberwachung nach der Datenschutz-Grundverordnung
DSK-Orientierungshilfe Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen
Betreiber*innen einer Videoanlage haben eine Reihe gesetzlicher Voraussetzungen zu beachten.
Mit der Orientierungshilfe informiert die Datenschutzkonferenz Privatpersonen und Unternehmen über Rechtsgrundlagen und gesetzliche Voraussetzungen für Videobeobachtungen oder -überwachungen. Formvorschriften und Dokumentationspflichten werden erläutert, Beispiele zur Umsetzung der Transparenzpflichten sind beigefügt. Anhand einer Checkliste können Verantwortliche und Datenschutzbeauftragte kontrollieren, ob sie bei der Einrichtung einer Videoüberwachung alle wesentlichen Prüfungsschritte einhalten.
Auch private Sicherheitsunternehmen rüsten ihre Beschäftigten mittlerweile mit Bodycams aus. Als Gründe führen sie zum Beispiel den Schutz der Beschäftigten vor Übergriffen, Beschaffung von Beweismitteln für zivilrechtliche Ansprüche oder eine abschreckende bzw. deeskalierende Wirkung an.
Die Datenschutzkonferenz informiert über die datenschutzrechtliche Zulässigkeit.