Logo LDI NRW

Verbraucherinformationsgesetz nachbessern - 26. Juni 2006

Verbraucherinformationsgesetz nachbessern - 26. Juni 2006

Die Informationsfreiheitsgesetze im Bund und in einigen Ländern stellen einen wichtigen Beitrag zu mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung und gesellschaftlicher Offenheit dar. Folgerichtig bedarf es auch einer größeren Transparenz im Bereich des Verbraucherschutzes. Unter bestimmten Voraussetzungen sollte ein unmittelbarer Informationsanspruch gegen private Unternehmen gesetzlich verankert werden. Auch Daten, die in Unternehmen gespeichert werden, berühren unmittelbar Rechte der Bürgerinnen und Bürger und damit ihr Lebensumfeld. Dies gilt insbesondere bei verbraucherschutzrelevanten Produkten sowie Produkten des Energiemarktes. Die Transparenzrechte der Bürgerinnen und Bürger sollten deshalb in diesem Bereich ebenfalls durch Auskunftsansprüche gesetzlich geregelt werden.

 

Der Entwurf des Verbraucherinformationsgesetzes, der derzeit im Deutschen Bundestag beraten wird, schafft aber nur unzureichende Transparenzregelungen, die außerdem die Unternehmen nicht ausreichend zur Offenlegung der verbraucherschutzrelevanten Daten verpflichten. Die Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder fordern den Gesetzgeber deshalb auf, im Verbraucherinformationsschutzgesetz erste Schritte für mehr Transparenz in der Wirtschaft umzusetzen.