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Unser Vorgehen bei gemeldeten Datenschutzverstößen

So bearbeiten wir Ihre Beschwerde

  • Wir prüfen Ihre Beschwerde, zunächst insbesondere auf ihre datenschutzrechtliche Relevanz.
  • Wenn es für unsere Untersuchung erforderlich ist, wenden wir uns an die Stelle, der Sie den Datenschutzverstoß vorwerfen. Die Stellen, für die wir zuständig sind, sind verpflichtet, uns die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Kopien von Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Weitere Hinweise zur Zuständigkeit finden Sie hier.
  • Wir setzen das Datenschutzrecht durch. Wir haben dazu verschiedene Untersuchungs- und Abhilfebefugnisse aus der DS-GVO und dem Datenschutzgesetz NRW. Weitere Informationen zu den Aufsichtsbefugnissen und Sanktionen nach der DS-GVO finden Sie im Kurzpapier Nr. 2 der Datenschutzkonferenz. Verstöße jedenfalls im nicht-öffentlichen Bereich können auch mit Geldbußen sanktioniert werden.
  • Bei der Ausübung unseres Ermessens haben wir uns insbesondere am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu orientieren. Ein Anspruch darauf, wie wir unsere Befugnisse ausüben und welche aufsichtsrechtlichen Maßnahmen wir ergreifen, besteht grundsätzlich nicht.
  • Wir informieren Sie über den Fortgang und das Ergebnis unserer Untersuchung.