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Datenschutzbeauftragte Gayk: Landesregierung kommt beim Transparenzgesetz nicht voran

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW, Bettina Gayk, erinnert die Landesregierung an die Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes NRW (IFG NRW). „Die im Koalitionsvertrag angekündigte Prüfung moderner Transparenzelemente für das IFG lässt auf sich warten“, kritisiert Gayk anlässlich des morgigen Internationalen Tags des Rechts auf Informationsfreiheit.

27.09.2024

Das Informationsfreiheitsgesetz des Landes gibt Bürger*innen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber Behörden. Die Koalition aus CDU und Grünen hatte im Juli 2022 im Koalitionsvertrag angekündigt, das Gesetz auf den Prüfstand zu stellen. Dabei geht es ihr unter anderem darum, die Regelungen an die digitale Entwicklung anzupassen. Den Bürger*innen in NRW könnten künftig etwa Informationen öffentlich und kostenlos im Internet zugänglich gemacht werden. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Wir werden prüfen, inwieweit das Informationsfreiheitsgesetz (…) weiterentwickelt werden kann, insbesondere mit Blick auf eine sachgerechte, proaktive Veröffentlichung von Daten und Informationen.“

Von dieser Prüfung sei aber bislang nichts zu sehen, sagt Gayk. „Ich nehme keine Bemühungen auf Seiten der Landesregierung wahr.“ Im Gegenteil: Ein aktuell in den Landtag eingebrachter Gesetzentwurf zielt sogar auf eine Beschränkung des IFG NRW. „Es sieht für mich im Moment leider so aus, als ob unsere Landesregierung wenig Interesse an der Fortentwicklung von Informationsfreiheit und Transparenz hat“, so die Beauftragte.

Gayk hat bereits im 28. Datenschutzbericht ihrer Behörde darauf hingewiesen, dass das einst sehr moderne IFG NRW in puncto proaktiver Veröffentlichungen nicht mehr auf der Höhe der Zeit sei. „Es ist ein gutes Instrument für Bürger*innen, um der Verwaltung auf den Zahn zu fühlen“, heißt es dort. Die Beauftragte betont aber, dass darüber hinaus die Weiterentwicklung des IFG NRW zu einem modernen Transparenzgesetz wichtig sei. Sie sagt: „Neben dem bereits bestehenden Informationszugangsanspruch sollte es auch in NRW eine Verpflichtung öffentlicher Stellen geben, bestimmte Informationen aktiv auf Informationsplattformen im Internet zu veröffentlichen. Wir müssen wegkommen von der Holschuld der Bürger*innen – hin zu einer Bringschuld der öffentlichen Stellen. Ein solcher Schritt fördert die demokratische Meinungs- und Willensbildung und ermöglicht eine bessere Kontrolle staatlichen Handelns.“

Andere Bundesländer hätten deutlich mehr Aktivitäten entwickelt und gute Erfahrungen mit den seit Jahren akzeptierten Transparenzgesetzen gemacht. NRW sollte aufholen. „Ab Mitte der Legislaturperiode wird es stets schwierig, noch Veränderungen einzuläuten“, mahnt Gayk.