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    Offizielle Entschließungen, Orientierungshilfen und weitere Informationen zum Thema Datenschutz der Datenschutzkonferenz sind auf dem offiziellen Webauftritt abrufbar.
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    Erreichbarkeit der Landesbeauftragten

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    Internationaler Datenverkehr

    In einer Welt der unbegrenzten Datenverarbeitungsmöglichkeiten garantiert die Europäische Union mit der Datenschutz-Grundverordnung den Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.
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    Bei Übermittlungen von personenbezogenen Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen sind besondere Vorschriften zu beachten.
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    Eine Datenübermittlung in Drittländer ist zulässig, wenn die EU-Kommission beschlossen hat, dass dort ein angemessenes Datenschutzniveau besteht.
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    Über uns

    Bettina Gayk ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW. Sie schützt weisungsfrei und unabhängig die Datenschutzrechte und achtet auf den freien Verkehr personenbezogener Daten in der EU. Zudem unterstützt sie Interessierte bei der Wahrnehmung ihres Anspruchs nach dem Informationsfreiheitsgesetz.
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    Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen | informieren – verstehen – mitreden | Tipps und Informationen

    Broschüre zur Informationsfreiheit

    Diese Broschüre enthält erste wichtige Hinweise für Sie, was Sie beachten oder wissen müssen, wenn Sie einen Antrag auf Informationszugang stellen möchten.
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    Hier erhalten Sie erste wichtige Hinweise was Sie beachten oder wissen müssen, wenn Sie einen Antrag auf Informationszugang stellen möchten.
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    Arbeitsgruppen zur Informationsfreiheit

    Veröffentlichungen der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) und des Arbeitskreises Informationsfreiheit (AKIF)

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