Keine Schlupflöcher bei Behördenkommunikation und für Stiftungen mit öffentlichen Aufgaben – Recht auf Informationsfreiheit weiterentwickeln
Die Informationsfreiheitskonferenz fordert Schlupflöcher bei der Behördenkommunikation und für Stiftungen mit öffentlichen Aufgaben zu schließen und das Recht auf Informationsfreiheit weiterzuentwickeln.
Die IFK fordert die Verwaltungen in Bund und Ländern auf, jegliche relevante behördliche Kommunikation in verkörperter Form – egal ob dies in Papierform, als E-Mail, SMS oder bei Nutzung sozialer Medien geschieht – zu dokumentieren, denn auch für diese Kommunikation ist gemäß dem Recht der Informationsfreiheit Zugang zu gewähren. Die Entschließung „SMS in die Akte: Behördliche Kommunikation unterliegt umfassend den Regeln der Informationsfreiheit!“ nimmt Bezug auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Herausgabe von Direktnachrichten einer Behörde.
Anlass für die Entschließung „Keine Umgehung der Informationsfreiheit durch Errichtung von Stiftungen bürgerlichen Rechts!“ war die Verweigerung der „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“, Zugang zu dortigen Informationen zu gewähren. Die IFK stellt fest, dass bei Stiftungen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, die Öffentlichkeit einen Anspruch auf Informationen hat. Das Recht auf Informationszugang darf nicht durch die Organisationsform als Stiftung bürgerlichen Rechts unterlaufen werden.
Unter dem Vorsitz der Landesbeauftragten für Datenschutz Schleswig-Holstein, Marit Hansen, hat die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) vom 29. bis 30. Juni 2022 in Kiel getagt und sich über zahlreiche Punkte zu Informationsfreiheit, Transparenz und Open Data verständigt.
In der künftigen Arbeit der IFK wird das Thema „Informationsfreiheit by Design“ eine wichtige Rolle spielen. Bereits im Jahr 2019 begrüßte die IFK in einem Positionspapier den Ansatz, Technik und Organisation der Daten der öffentlichen Hand von Anfang an und kontinuierlich diesem Grundsatz folgend zu gestalten: Einerseits werden damit die informationspflichtigen Stellen bei der Erfüllung eines beantragten Informationszugangs sowie bei der Umsetzung von Veröffentlichungspflichten unterstützt. Andererseits erleichtert dies den Informationszugang für die Antragstellenden. Aufgrund der Entwicklungen auf EU-Ebene sowie in Bund und Ländern, die zunehmend eine Kultur des Datenteilens und Datennutzens propagieren, gewinnt das Thema „Informationsfreiheit by Design“ an Bedeutung. Hierbei ist wesentlich, dass die rechtlichen Einschränkungen von Transparenz und Informationsfreiheit – beispielsweise aufgrund von Personenbezug oder Geschäftsgeheimnissen in den Daten – zuverlässig umgesetzt werden, um Datenpannen zu vermeiden.
Als Grundlage für die weitere Diskussion zu „Informationsfreiheit by Design“ dienen die Impulsvorträge von Prof. Dr. Meiko Jensen, Karlstads Universitet, Schweden, zu „Datenreduktion vor Herausgabe von Informationen – der Werkzeugkasten der Kryptographen“ sowie der Landesbeauftragten für Datenschutz und ihrem Team im Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) zu „Informationsfreiheit by Design – Entwicklung seit 2019“. Im Herbst 2022 wird sich die IFK erneut mit dem Thema befassen.
Der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) gehören der Bund und die Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen an. Das Land Sachsen hat zurzeit Gaststatus in der IFK und wird als neues Mitglied hinzukommen, sobald der Gesetzgebungsprozess für das dortige Transparenzgesetz abgeschlossen ist.
Die Sitzungen der Konferenz sind öffentlich. Tagesordnungen und Protokolle der Sitzungen und die gefassten Entschließungen werden gemäß der Geschäftsordnung der IFK im Internet veröffentlicht.