Nachdem OpenAI außerhalb der EU bereits mit der Ausspielung begonnen hat, startet hyperpersonalisierte Werbung bei ChatGPT in Kürze auch in Europa. Bereits Ende August wurden die Datenschutzrichtlinie von OpenAI geändert und im Zuge dessen die Angaben zur Datenverarbeitung zu Werbezwecken nach der DS-GVO angepasst. Die Werbung betrifft Nutzende der kostenlosen Variante und des Abo-Modells ChatGPT Go.
Persönlichkeitsprofiling auf Basis aller Chat- und Kontextinformationen
Um die Werbung auf die Nutzenden zuzuschneiden, werden zukünftig Persönlichkeitsprofile erstellt, wofür OpenAI frühere und aktuelle Chats, Geräteinformationen und Nutzungsdaten auswerten wird. Wer zum Beispiel nach Rezepten sucht oder in der Vergangenheit danach gesucht hat, könnte dann Anzeigen für Kochboxen oder Lebensmittelieferungen gezeigt bekommen. Wer gar Rat in schwierigen Lebenslagen von ChatGPT sucht, erhält vielleicht Werbung zu Ratgebern bei psychischen Problemen. Die hyperpersonalisierte Werbung soll auf Basis einer datenschutzrechtlichen Einwilligung erfolgen, also per Opt-in. Die LDI NRW rät von einer Einwilligung ab, weil sie dem Unternehmen tiefe Einblicke in die Privatsphäre eröffnen kann.
„Generische“ Werbung – die herkömmliche Form personalisierter Werbung
Wer nicht einwilligt, soll „generische“ Werbung sehen, wie sie seit August schon ausgespielt wird. Auch diese Werbeanzeigen sind auf den Chatinhalt bezogen und somit personalisiert, sie werden aber nach Angaben von OpenAI auf der Basis begrenzter Daten ausgewählt, die für den aktuellen Kontext relevant sind, und beinhalten weder die Erstellung noch die Nutzung von Nutzendenprofilen. Auch bei dieser Variante werden der Inhalt des aktuellen Chat-Threads und grundlegende Kontextinformationen wie der allgemeine Standort oder die Sprache für Werbezwecke verwendet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten für die „generische“ Werbung stützt OpenAI auf ein überwiegendes berechtigtes Interesse.
Datenschutzrisiko durch Hyperpersonalisierung
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW sieht in der bald startenden Auswertung der Chats zum Profiling erhebliche datenschutz- und persönlichkeitsrechtliche Risiken. Denn ChatGPT wird in sehr vielen Lebensbereichen auch zu sehr persönlichen Zwecken genutzt und von Nutzenden zunehmend mehr als persönlicher Gesprächspartner statt als Maschine wahrgenommen. OpenAI hat in einer Studie ausgewertet, dass etwa die Hälfte der Eingaben (49 Prozent) zur Kategorie „Fragen“ gehöre, eine wachsende und hoch bewertete Kategorie, die zeige, dass die Menschen ChatGPT vor allem als Berater und nicht nur zur Erledigung von Aufgaben schätzen.
Anders als bei der Ausspielung herkömmlicher personalisierter Werbung auf Websites oder in Suchmaschinen liegt in dieser Nutzungsweise der wesentliche Unterschied: Das Profiling basiert nicht nur auf dem Verhalten im Web oder bei der Eingabe allgemeiner Suchbegriffe, sondern es fließen detaillierte und bis in die Intimsphäre hineinreichende Chatinhalte in die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen ein, was die Qualität dieser Persönlichkeitsprofile erheblich steigern wird. Zudem werden sich Stimmungen der Nutzenden in Echtzeit feststellen lassen. Die Auswertung derart umfassender Daten führt zu hyperpersonalisierter Werbung, was eine neue Dimension des Werbens und eine enorme Herausforderung für den Datenschutz darstellt. Die Aufsicht über die Einhaltung des europäischen Datenschutzrechts bei der Anwendung von ChatGPT führt die Irische Datenschutzaufsichtsbehörde.
Da ChatGPT der meistgenutzte KI-Chatbot in Deutschland ist, sind Millionen von Nutzenden unmittelbar von diesen Entwicklungen betroffen. Wer ChatGPT weiterhin nutzen und die Profilbildung zu Werbezwecken aus den Chats weitmöglichst beschränken möchte, kann folgende Punkte beachten:
- keine Einwilligung in personalisierte Werbung erteilen
- ChatGPT in den werbefreien Varianten nutzen
- prüfen, ob die Werbepersonalisierung in den Datenschutzeinstellungen aktiviert ist und gegebenenfalls deaktivieren
- die Funktion „Erinnerungen“ deaktivieren und vorhandene „Erinnerungen“ löschen
- Verwendung der Chats zur Modellverbesserung deaktivieren
- für sensible Themen die Funktion „Temporärer Chat“ verwenden
- keine vertraulichen oder geheimhaltungsbedürftigen Informationen in ChatGPT eingeben
- regelmäßig Chatverlauf löschen