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Prüfung der Kontaktdatenerfassung zur Nachverfolgung von Corona-Infektionsketten, Landesbeauftragte stellt keine erheblichen Verstöße fest

Prüfung der Kontaktdatenerfassung zur Nachverfolgung von Corona-Infektionsketten, Landesbeauftragte stellt keine erheblichen Verstöße fest

26.08.2020

Prüfung der Kontaktdatenerfassung zur Nachverfolgung von Corona-Infektionsketten, Landesbeauftragte stellt keine erheblichen Verstöße fest.

Seit Einführung der Kontaktdatenerfassung nach der Coronaschutzverordnung NRW haben sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger bei der Landebeauftragten beschwert. Um über den Einzelfall hinaus zu sensibilisieren, wurden stichprobenmäßig 30 Gastronomie- und Friseurbetriebe in verschiedenen Regionen des Landes geprüft.

Das Ergebnis der Prüfung ist zufriedenstellend. Die überwiegende Zahl der Unternehmen lassen die Kontaktdatenlisten nicht offen ausliegen. Für einzelne Tische und jede Besuchergruppe liegen Blankolisten zum Ausfüllen aus, die eingesammelt und sicher aufbewahrt werden. Die regelmäßige Löschung der Daten nach vier Wochen hat sich ebenso etabliert wie die enge Zweckbindung der Kontaktdaten zur Infektionsnachverfolgung.

Ziel der Prüfung waren nicht Sanktionen, sondern die Information der Wirtschaft, die durch die Pandemie vor besonderen Herausforderungen steht. Bereits mit dem Fragenkatalog sollte deutlich werden, was Unternehmen datenschutzrechtlich zu beachten haben. Auf diese Weise haben wir eine Win-Win-Situation für Datenschutz und Wirtschaft erreicht.

In Einzelfällen wurden Defizite festgestellt, die jedoch schnell behoben werden konnten: So mangelte es in der Anfangszeit daran, dass die Kunden und Gäste nicht über den Sinn und Zweck der Datenerfassung, die gesetzliche Rechtsgrundlage sowie über das Prozedere ihrer Aufbewahrung aufgeklärt wurden. Das sind Pflichten, die jedes Unternehmen treffen, das Kundendaten verarbeitet – und damit grundsätzlich nicht neu sind.

Die Prüfung hat erreicht, dass Vorgehensweisen einzelner Unternehmen nunmehr datenschutzkonform sind. So erfassten einige Unternehmen die Kontaktdaten über das elektronische Kassensystem oder die elektronische Kunden-/Terminverwaltung. Kundendaten und Kontaktdaten sind jedoch Datenpools mit unterschiedlichen Verarbeitungszwecken und unterschiedlichen Regularien. Die Unternehmen waren für die Vorschläge zur datenschutzgerechten Modifizierung ihrer Verfahren dankbar.

Auch für den Erfolg der Kontaktdatenerfassung selbst ist es wichtig, deutlich zu machen, dass der Datenschutz in Zeiten einer Pandemie nicht aufgehoben ist. Das Vertrauen in den sorgsamen Umgang mit den Daten ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Kontaktdaten wahrheitsgemäß angegeben werden. Insoweit trägt der Datenschutz zu einer effizienten Rückverfolgbarkeit von Infektionsketten bei.