Online-Prüfungen an Hochschulen
Hochschulen sind inzwischen gesetzlich befugt, Online-Prüfungen durchzuführen. Der Teufel steckt allerdings mitunter im Detail, wenn es dabei auch beim Datenschutz mit rechten Dingen zugehen soll. Eine Handreichung der Landesdatenschutzbeauftragten NRW gibt Hochschulen Hilfestellungen bei der Planung und Durchführung. Das Papier steht als Download auf der Internetseite der LDI NRW (www.ldi.nrw.de) zur Verfügung.
Wegen der Corona-Pandemie mussten Hochschulen auf online-basierte Lehrangebote umstellen und haben zudem Online-Prüfungen durchgeführt. Dies hat einen Digitalisierungsschub in der Hochschullehre erzeugt. „Es ist absehbar, dass die aufgebauten Online-Möglichkeiten über die Corona-Pandemie hinaus genutzt und Online-Prüfungen an Hochschulen in NRW weiterhin stattfinden werden. Dies kann ebenso dem Interesse von Student*innen entsprechen. Zugleich werden sie aber während der Online-Prüfung in ihrem häuslichen Umfeld beobachtet und so in ihrer Privatsphäre betroffen“, erläutert Bettina Gayk, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW (LDI NRW).
Das Papier der LDI soll den Hochschulen bei der regelkonformen Planung und Durchführung helfen. Es zeigt dabei unter anderem die Grenzen videobasierter Aufsicht im Verhältnis zum Schutz der Privatsphäre der Prüflinge auf. „Die behördlichen Datenschutzbeauftragten der Hochschulen des Landes NRW hatten im Vorfeld Gelegenheit zur Stellungnahme zu dieser Handreichung. Viele Hinweise aus diesem Kreis wurden berücksichtigt und aufgenommen“, erklärt die Landesdatenschutzbeauftragte.
Die Prüfungen müssen grundsätzlich im Einklang mit den Grundrechten der Prüflinge auf informationelle Selbstbestimmung, dem Recht auf Privatsphäre sowie dem Recht auf den Schutz personenbezogener Daten nach der Grundrechtecharta der Europäischen Union durchgeführt werden – oder anders ausgedrückt: Der Datenschutz muss beachtet werden. Unabhängig davon, wie die Abnahme von Online-Prüfungen konkret ausgestaltet ist, werden nämlich in jedem Fall personenbezogene Daten verarbeitet, zum Beispiel zur Identifizierung der Prüflinge.
Die Handreichung findet sich auf der Internetseite der LDI unter:
https://www.ldi.nrw.de/handreichung-zu-online-pruefungen-hochschulen.
Dort steht sie auch als PDF zum Herunterladen zur Verfügung.