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Offenlegung von Aktivitäten und Bezügen der Mitglieder öffentlicher Organe und Gremien - 14. November 2005

Offenlegung von Aktivitäten und Bezügen der Mitglieder öffentlicher Organe und Gremien - 14. November 2005

Ob ein Mitglied einer kommunalen Vertretung oder einer Landesregierung den Vorsitz in einer bestimmten Organisation führt oder in einem Aufsichtsrat eines Unternehmens sitzt, kann von erheblichem Einfluss auf die Entscheidungsfindung der Kommune oder des Landes sein. Ohne Kenntnis solcher Aktivitäten öffentlicher Entscheidungsträger ist Verwaltungshandeln häufig gar nicht nachvollziehbar. Insbesondere Informationen über die Höhe der zusätzlichen Vergütung können Aufschluss über die Motivation für ein bestimmtes Abstimmungs- oder Entscheidungsverhalten  geben. Derzeit werden solche Informationen allerdings noch geheim gehalten.

 

Die Transparenz von „nebenamtlichen“ Aktivitäten und Bezügen öffentlicher Entscheidungsträger ist ein wichtiges Kontrollinstrument, das auch in Geschäftsordnungen von Landtagen, in Haushaltsordnungen oder Gemeindeordnungen sowie in Korruptionsbekämpfungsgesetzen mehr und mehr Eingang findet. Die Verpflichtung, solche Aktivitäten und Bezüge offen zu legen, erhöht zudem die Akzeptanz der Entscheidungen öffentlich Bediensteter.

 

Die Arbeitsgemeinschaft der Informationsbeauftragten fordert daher die Gesetzgeber in den Ländern auf, eine allgemeine Offenlegungspflicht für “nebenamtliche“ Aktivitäten und Vergütungen öffentlicher Entscheidungsträger gesetzlich festzulegen.