Logo LDI NRW

Modernisierung der Datenschutzaufsicht und des Datenschutzrechts

Mit den „Stuttgarter Impulsen“ sprechen sich die Landesdatenschutzaufsichtsbehörden für eine Modernisierung der Datenschutzaufsicht und auch des Datenschutzrechts aus. Sie bringen sich damit aktiv in die Debatte im Zuge der Reform des Datenschutzes ein.

Datenschutz ist grundrechtlich fest verankert. Er ist von den Menschen gewollt und die ortsnahe Aufsicht wird insbesondere von den kleinen und mittleren Unternehmen und den Bürgerinnen und Bürgern intensiv in Anspruch genommen. Es braucht eine Modernisierung der Datenschutzaufsicht und auch des Datenschutzrechts. Kompetenzen müssen stärker verzahnt werden, die Datenschutzkonferenz ist gesetzlich abzusichern. Die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder machen Vorschläge zur Verbesserung des Datenschutzes. Sie treten für eine Beibehaltung einer Aufsicht vor Ort ein.

Bettin Gayk, Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW: 

"Die Wirtschaft beklagt vor allem die Komplexität des Datenschutzrechts. Deswegen kann man die Neuorganisation der Datenschutzaufsicht nicht ohne Blick auf das materielle Datenschutzrecht denken. Eine Datenschutzreform, die sich allein auf Zentralisierung fokussiert richtet sogar Schaden an, wenn die vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen die Unterstützung die Datenschutzaufsicht vor Ort verlieren, die sie zur Bewältigung der komplexen Vorgaben des Datenschutzrechts benötigen. 

Die Datenschutzaufsichtsbehörden betrachten deswegen beide Aspekte, Reformbedarf im materiellen Recht und in der Datenschutzaufsicht. Sie setzen den gebetsmühlenartig vorgetragenen Mythen der uneinheitlichen Datenschutzaufsicht oder der überzogen strengen Anwendung des Datenschutzrechts bewusst die Wirklichkeit der Datenschutzaufsicht entgegen, die ganz anders aussieht.“

Die Landesdatenschutzaufsichtsbehörden machen in den „Stuttgarter Impulsen“ eigene Reformvorschläge zur Datenschutzaufsicht, die gezielt das notwendige zentral lösen und die Unterstützung der Unternehmen dennoch lokal gewährleisten:

1. Kompetenzen stärker verzahnen. Synergien nutzen.

Die Aufsichtsbehörden der Länder verfügen über detaillierte Kenntnisse regionaler wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Strukturen sowie über gewachsene Netzwerke zu Unternehmen, insbesondere zu KMUs, sowie Verbänden und Verwaltungen. Eine föderal gegliederte Datenschutzaufsicht ermöglicht passgenaue Beratung und praktikable Lösungen unter Einbeziehung lokaler Besonderheiten und heterogener Bedürfnisse.

2. DSK gesetzlich verankern

Die gesetzliche Verankerung der DSK im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) würde ihre Rolle institutionell und ihre Arbeitsfähigkeit nachhaltig stärken. Im BDSG sollten klare Zuständigkeiten, Verfahren und Zielsetzungen definiert werden. Dies erhöht die Transparenz und verbessert die Verbindlichkeit der Zusammenarbeit. 

3. Verbindliche Mehrheitsentscheidungen etablieren

In der öffentlichen Debatte wird den deutschen Aufsichtsbehörden häufig vorgeworfen, dass sie das Datenschutzrecht unterschiedlich bewerten würden. Hierdurch käme es zu widersprüchlichen Anforderungen, die Rechtsunsicherheit schaffen und Investitionen erschweren würden. Dies ist unzutreffend. Mit der Einführung verbindlicher Mehrheitsentscheidungen der DSK im nicht-öffentlichen Bereich können auch diese Bedenken ausgeräumt werden.

4. DSK durch eine Geschäftsstelle professionalisieren

Eine zentrale Geschäftsstelle der DSK führt zu mehr Effizienz. Die DSK-Geschäftsstelle würde die organisatorische und fachliche Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden sicherstellen und insbesondere die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Abstimmungsprozessen verbessern. Eine DSK-Geschäftsstelle sichert Kontinuität und vermeidet Doppelarbeit.

5. Spezialkompetenzen gezielt bündeln

Eine arbeitsteilige Organisation innerhalb der Datenschutzaufsicht ist sinnvoll und bereits heute gelebte Praxis. Durch die gezielte Bündelung von Spezialkompetenzen können Ressourcen effizient genutzt und Kompetenzschwerpunkte aufgebaut wer-den. 

6. Orientierung insbesondere für Unternehmen und Verwaltungen bieten

Die Aufsichtsbehörden stellen bereits heute eine Fülle von Leitfäden, Praxis- und Orientierungshilfen zur Verfügung. Entlang der Helsinki-Vorgaben sollen Dialog und Orientierungshilfen für die Praxis künftig ausgebaut werden.

7. Zentrales digitales Portal

Die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangs zur Datenschutzaufsicht im nicht-öffentlichen Bereich ist ein zentraler Baustein für eine moderne und nutzerfreundliche Verwaltung. Nach dem Prinzip „no wrong door“ sollen künftig alle Anfragen unabhängig von der (sachlichen und räumlichen) Zuständigkeit der Datenschutzbehörde über ein zentrales digitales Portal entgegengenommen werden können. Das stärkt die Effizienz der Aufsicht ohne die föderale Struktur aufzugeben. Ein zentraler digitaler Zugang ist Voraussetzung für eine moderne, nutzerfreundliche Verwaltung.

8. Gemeinsame Entscheidungsdatenbank aufbauen

Eine gemeinsame und öffentliche zugängliche Entscheidungsdatenbank führt zu mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Arbeit der Aufsichtsbehörden und leistet einen Beitrag zur einheitlichen Anwendung der DS-GVO.

9. „Einer-für-Alle“-Prinzip einführen

Die Prüfung eines Sachverhalts durch eine zuständige Aufsichtsbehörde entfaltet bundesweit Verbindlichkeit, sofern dieser Sachverhalt bundesweit gesetzlich einheitlich geregelt ist. Mit dem „Einer-für-Alle“-Prinzip wird sichergestellt, dass identische Fragestellungen nicht mehrfach geprüft werden müssen. Insbesondere bei komplexen, länderübergreifenden Sachverhalten können hiermit erhebliche Effizienzgewinne erzielt werden.

10. Koordination stärken und Verfahren beschleunigen

Ziel ist es, Verfahren zu standardisieren, Bewertungskriterien zu vereinheitlichen und Entscheidungsprozesse zu beschleunigen, ohne die Qualität der Rechtsanwendung zu beeinträchtigen. Eine verbesserte Koordination ermöglicht es, die Vorteile der föderalen Struktur zu erhalten und gleichzeitig die Effizienz deutlich zu steigern.

https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/stuttgarter-impulse/

Die Landesdatenschutzaufsichtsbehörden innerhalb der Datenschutzkonferenz unterstützen damit auch die Bundesratsinitiative der Freien und Hansestadt Hamburg, für einen konkreten Gesetzesentwurf der Reform der Datenschutzaufsicht in Deutschland. Gemeinsames Ziel ist es, den Datenschutz für Unternehmen, Forschungseinrichtungen sowie Bürgerinnen und Bürger einheitlicher und effizienter zu gestalten.