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Metaversum – Chancen, Risiken und politische Auswirkungen

Metaversum

In einem „Briefing“ hat sich der Wissenschaftliche Dienst der Europäischen Union mit den Chancen und Risiken des Metaversums befasst und dabei auch mögliche Auswirkungen auf den Datenschutz beleuchtet.

Das Metaversum nutzt die Internettechnologie und wird als virtuelle 3D-Welt beschrieben, in der die Menschen mit Hilfe eines Avatars (virtueller Repräsentant) interagieren, um eine Vielzahl von Aktivitäten auszuführen. Solche Aktivitäten können laut Autoren des „Briefings“ von Freizeit und Spielen bis hin zu beruflichen und kommerziellen Interaktionen, Finanztransaktionen oder sogar Gesundheitseingriffen reichen. Das Metaversum wurde zuletzt öffentlich breiter thematisiert, als sich Facebook in Meta umbenannte und sich auf ein Metaversum konzentrieren wollte. Die Idee und Anwendungen gab es allerdings schon vorher.

Für die Interaktion werden Techniken aus der virtuellen Realität (Virtual Reality) und erweiterten Realität (Augmented Reality) verwendet. Mit spezieller Hardware, wie digitale Brillen und Headsets, bewegen die Menschen ihre Avatare durch eine Parallelwelt. Mit Hilfe von Sensoren können Bewegungen und weitere Informationen verarbeitet werden. Dadurch werden riesige Datenmengen erhoben – einschließlich biometrischer Daten und Daten über die emotionalen und physiologischen Reaktionen. Auch sensible personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung sind so betroffen.

Die Autoren des „Briefings“ sehen Herausforderungen für den Datenschutz unter anderem im „Verschwimmen“ der Verantwortlichkeit. Weitere „Knackpunkte“ könnten unter anderem die Themen Direktmarketing oder aufdringliches Profiling werden. Für die Verarbeitung der Datenmengen werden ferner neuartige Technologien, wie zum Beispiel künstliche Intelligenz verwendet, deren Nutzung ebenfalls datenschutzrechtliche und weitere ethische Fragen aufwerfen.

Als eine mögliche Auswirkung auf die Politik nennt das Papier die Notwendigkeit, unter Umständen den Datenschutzrahmen anpassen zu müssen.

„Jede Technik ist nur so gut wie die Kultur, die sie anwendet. Die Anwendung muss bei aller Begeisterung für technische Entwicklungen aber im Rahmen unserer ethischen Grundwerte eingesetzt werden, sonst ist das Neue zwar Entwicklung, aber noch kein Fortschritt. Das gilt umso mehr, wenn die Möglichkeit besteht, dass durch eine neue Technik die Persönlichkeitsrechte der Menschen verletzt werden können“, stellt die NRW-Landesdatenschutzbeauftragte Bettina Gayk klar. Die Landesdatenschutzbeauftragte wird im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die weitere Entwicklung von Anwendungen beobachten und bei Änderungen zum Rechtsrahmen, die möglicherweise geplant werden, Stellung nehmen.

„Briefing“ des Wissenschaftlichen Dienstes der EU.