Zum Internationalen Tag des Rechts auf Informationsfreiheit am kommenden Sonntag hebt die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW, Bettina Gayk, die Bedeutung dieses wichtigen Bürger*innenrechts hervor. „Unsere Demokratie braucht mehr, nicht weniger Informationsfreiheit, wenn sie lebendig bleiben soll,“ betont Gayk. Leider sei der Trend in Deutschland im Moment ein anderer. Das zeige nicht zuletzt die mittlerweile abgeschwächte Diskussion der Regierungskoalition im Bund, das Informationsfreiheitsgesetz auf Bundesebene einzuschränken. „Solchen Versuchen halte ich entgegen, dass eine geheimnistuerische Verwaltung letztlich eine Gefahr für die Demokratie darstellt“, so Gayk.
Deutschland müsse sich skandinavische Länder zum Vorbild nehmen. „Hierzulande wird die Informationsfreiheit von Politik und Verwaltung schnell zum Ballast erklärt. In Schweden dagegen ist das Öffentlichkeitsprinzip seit 1766 in der Verfassung verankert, und für die dortigen Bürger*innen gilt es als unersetzlich.“ Die Abfrage von Informationen der öffentlichen Verwaltung kann dort über Onlineportale in kürzester Zeit realisiert werden. „Schweden zeigt, dass es das Vertrauen in den Staat stärkt und nicht schwächt, wenn die Bürger*innen die Arbeit ihrer Verwaltung nachvollziehen können,“ hebt Gayk hervor. „Und es kann auch die Arbeitsqualität der Verwaltung fördern, wenn sie sich bei ihrer Arbeit darüber bewusst ist, dass Bürger*innen Einblick nehmen dürfen“, ergänzt sie.
Gayk zielt mit ihrer Kritik auch auf NRW, wo die im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien angekündigte Prüfung moderner Transparenzelemente für das Informationsfreiheitsgesetz NRW weiter auf sich warten lässt. Bereits im letzten Jahr hatte Gayk die Überarbeitung des Gesetzes nachdrücklich angemahnt. „Ich nehme weiterhin keine Bemühungen auf Seiten der Landesregierung wahr“, bedauert die Landesbeauftragte.
Andere Bundesländer hätten deutlich mehr Aktivitäten entwickelt. „Ich wünsche mir, dass auch unsere Landesregierung den Wunsch vieler Bürger*innen nach einer transparenten Verwaltung endlich aufgreift“, sagt Gayk. Öffentliche Stellen in NRW sollten zukünftig vor allem Informationen von allgemeinem Interesse proaktiv und nicht nur auf Antrag herausgeben. „Wer eine demokratische Meinungs- und Willensbildung fördern will, der muss die Informationsgrundlage dafür schaffen“, erklärt die Beauftragte.