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Recht auf Auskunft

Recht auf Auskunft

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat Leitlinien zum Auskunftsrecht nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) veröffentlicht (Endfassung vom 28. März 2023).

Das Auskunftsrecht hat besonders hohe Bedeutung für die Datenschutzpraxis, denn weitere Rechte kann nur geltend machen, wer weiß, was über die eigene Person gespeichert ist. Darüber und über weitere Informationen müssen für die Datenverarbeitung Verantwortliche grundsätzlich Auskunft erteilen.

Der EDSA gibt eine umfassende Hilfestellung für die Anwendung des Auskunftsrechts. Damit soll eine möglichst einheitliche Verwirklichung dieses Rechts in allen Ländern erreicht werden, in denen die DS-GVO gilt. Die Endfassung der Leitlinien schließt die Überarbeitung nach einer öffentlichen Konsultation ab. Die LDI NRW hatte im Rahmen der europäischen Gremienarbeit an der Erstellung dieser Leitlinien intensiv mitgewirkt.

Die Leitlinien bieten zunächst einen Überblick über die etwas komplizierte Struktur der Regelung und stellen die wesentlichen Prinzipien vor, die beim Auskunftsrecht zu beachten sind.

Anschließend werden die Fragen ausführlich behandelt, die sich dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen stellen, der einen Auskunftsbitte erhalten hat:

  • Wann ist von einem Auskunftsantrag im Sinne der DS-GVO auszugehen, wie wird er interpretiert und wem darf Auskunft erteilt werden?
  • Auf welche der verarbeiteten Daten bezieht sich der Antrag und welche Informationen über die Verarbeitung müssen darüber hinaus bereitgestellt werden?
  • Welche Maßnahmen müssen zum Auffinden der Daten ergriffen werden, auf welche Art und Weise müssen die Informationen erteilt werden?
  • Was ist unter einer „Kopie der Daten“ oder unter einem „gängigen elektronischen Format“ zu verstehen?
  • Welche Beschränkungen des Auskunftsanspruchs sind zu beachten und unter welchen Bedingungen muss von einer Auskunft ganz oder teilweise abgesehen werden?

Die Leitlinien enthalten zudem ein Flussdiagramm, das die einzelnen Schritte bei der Bearbeitung eines Auskunftsantrags verdeutlicht.

Die Leitlinien 01/2022 zu den Rechten der betroffenen Person – Auskunftsrecht Version 2.0 sind hier abrufbar.

Weitere Leitlinien zu Betroffenenrechten, die die DS-GVO gewährleistet (z. B. Widerspruch oder Löschung), sind mittelfristig in Planung.