Die LDI NRW hat an der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten am 5. Juni in Dresden teilgenommen. Die Konferenz fordert den Zugang zu Informationen aus der nicht-redaktionellen Arbeit von Rundfunkanstalten sowie die Pflicht zur Informationsfreiheit und Transparenz für Kommunen in Hessen und Sachsen.
Unter dem Vorsitz der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten tagte in Dresden die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK).
Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland appelliert an die Verantwortlichen aus Bund und Ländern, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu hohen und einheitlichen Transparenzstandards zu verpflichten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht seit geraumer Zeit in der Kritik, unter anderem wegen umstrittener Zahlungen an einzelne Führungskräfte. Verloren gegangenes Vertrauen lässt sich zurückgewinnen, wenn sich Bürgerinnen und Bürger umfassender als bisher über die Tätigkeiten der einzelnen Anstalten informieren können. Derzeit ist es aber so, dass der Informationsanspruch vom Sitz der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt abhängt. Dieser Missstand ist zu beseitigen. Vielmehr muss gelten: Gleicher Auftrag – gleicher Informationsanspruch!
Die Informationsfreiheitsbeauftragten verabschiedeten zudem eine Entschließung, wonach auch Kommunen in Hessen und Sachsen dem Informationsfreiheits- bzw. Transparenzgesetz unterliegen sollten. In den meisten Bundesländern gelten die Informationsfreiheits- und Transparenzgesetze auch für Kommunen. Einstige Befürchtungen, die Verwaltung könne durch Informationsfreiheitsanträge übermäßig belastet werden, haben sich nicht bewahrheitet. Deshalb fordert die IFK die Landesgesetzgeber in Sachsen und Hessen auf, ebenfalls entsprechende Regelungen zu erlassen und die Kommunen in die Transparenzpflicht einzubeziehen.
Neben den Entschließungen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und zu den Kommunen in Hessen und Sachsen befassten sich die Informationsfreiheitsbeauftragten unter anderem mit der Weiterentwicklung der IFK, insbesondere der Evaluierung der Geschäftsordnung und der Onlinekommunikation.
Der IFK gehören der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie die Informationsfreiheits-/Transparenzbeauftragten der Länder an. Bayern und Niedersachsen sind in diesem Gremium nicht vertreten, da es dort noch kein allgemeines und voraussetzungsloses Informationszugangsrecht gibt. Die IFK tagt zweimal pro Jahr. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Die IFK fasst Entschließungen und Handlungsempfehlungen zu aktuellen Themen der Transparenz und Informationsfreiheit.