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Jetzt nicht kneifen - das Informationsfreiheitsgesetz endlich verabschieden! - 27. Mai 2005

Jetzt nicht kneifen - das Informationsfreiheitsgesetz endlich verabschieden! - 27. Mai 2005

Nachdem die zweite und dritte Lesung des Entwurfs für das Informationsfreiheitsgesetz im Deutschen Bundestag auf Anfang Juni 2005 verschoben wurde, fordert die Arbeitsgemeinschaft der Informationsbeauftragten, die Verabschiedung des Gesetzes nicht länger hinauszuzögern. Mit seinem überkommenen Amtsgeheimnis bleibt Deutschland sonst europäisches und internationales Schlusslicht in Sachen Transparenz.

 

Seit die Bundesregierung 1998 angekündigt hatte, ein Informationsfreiheitsgesetz für Bundesbehörden auf den Weg zu bringen, haben die Gegnerinnen und Gegner einer transparenten Verwaltung das Gesetzesvorhaben kontinuierlich torpediert. Jüngst befürchteten die Krankenkassen unter anderem Wettbewerbsverzerrungen durch Offenlegungspflichten und Überschneidungen mit bestehenden Informationsansprüchen. Die berechtigten Interessen der Krankenkassen an der Geheimhaltung ihrer Geschäftsgeheimnisse sowie der Sozialdaten ihrer Patientinnen und Patienten werden von dem vorgelegten Gesetzentwurf jedoch wirksam geschützt; ebenso regelt der Entwurf das Verhältnis zu vergleichbaren Informationsansprüchen klar und eindeutig. Es gibt also keinen Grund für eine Verschiebung der Diskussion im Parlament. Die Informationsbeauftragten fordern daher, dass der Deutsche Bundestag - trotz der aktuellen Debatte um vorgezogene Neuwahlen - dieses wichtige Gesetz noch verabschiedet, damit es spätestens Anfang 2006 in Kraft treten kann. Das Informationsfreiheitsgesetz soll den Bürgerinnen und Bürgern endlich freien Zugang zu öffentlichen Informationen auch bei Bundesbehörden verschaffen.