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Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI NRW

Allgemeine Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI NRW Stand: März 2021

Wenn Sie sich mit einem Anliegen an die LDI NRW als Datenschutzaufsichtsbehörde wenden oder die LDI als Datenschutzaufsichtsbehörde Sie kontaktiert, verarbeitet diese im erforderlichen Umfang Ihre personenbezogenen Daten. Gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gibt die LDI NRW Ihnen hierzu folgende Informationen:

1. Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestraße 2-4

40213 Düsseldorf

Telefon: 0211 38424-0

Fax: 0211 38424-999

E-Mail: poststelle[at]ldi.nrw.de (poststelle[at]ldi[dot]nrw[dot]de)

2. Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

- persönlich -

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestraße 2-4

40213 Düsseldorf

Telefon: 0211 38424-159

Fax: 0211 38424-999

E-Mail: behoerdlicher-dsb[at]ldi.nrw.de (behoerdlicher-dsb[at]ldi[dot]nrw[dot]de)

3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Die LDI NRW verarbeitet im erforderlichen Umfang personenbezogene Daten, um ihre Aufgaben als Aufsichtsbehörde im Sinne der Art. 55 ff. DS-GVO zu erfüllen, insbesondere durch Sachverhaltsaufklärung, Bewertung der Rechtmäßigkeit, Verhängung von Sanktionen oder die Abstimmung in Gremien der deutschen und europäischen Aufsichtsbehörden.

4. Empfänger und Kategorien von Empfängern

Wenn Sie lediglich eine Information von uns erbitten, werden Ihre Daten nur für die Beantwortung an Sie verwendet und nicht an Dritte übermittelt. Sofern Sie um Überprüfung einer Datenverarbeitung bei einer anderen Person oder Stelle gebeten haben, werden Ihre Daten an diese Person oder Stelle übermittelt, wenn eine Überprüfung ansonsten nicht möglich wäre, es sei denn, Sie weisen uns darauf hin, dass Sie keinesfalls eine solche Übermittlung möchten. Insbesondere geben wir Ihre Daten dann an Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter weiter, wenn Sie uns gebeten haben, Sie bei der Ausübung Ihrer folgenden Rechte zu unterstützen: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch gegen die Verarbeitung. Darüber hinaus werden Ihre Daten ggf.an eine zuständige oder zu beteiligende Aufsichtsbehörde, Sachverständige, Organe der Rechtspflege oder Meldebehörden zur Adressermittlung übermittelt. Zur Abwicklung von Zahlungen wie Bußgeldern erhält das Landesamt für Finanzen im Rahmen von EPOS.NRW Ihre Daten. Der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) erhält Ihre Daten, soweit es erforderlich ist, um die IT-Plattform für die Arbeitsplatzrechner bei der LDI NRW zur Verfügung zu stellen; Dateien werden verschlüsselt bei IT.NRW gespeichert.

5. Daten, die nicht bei Ihnen erhoben werden

Von den unter 4. genannten Empfängern erhält die LDI ggf. Daten zu Ihrer Person, die die LDI NRW zur Erfüllung ihrer Aufsichtstätigkeit benötigt. Die zu untersuchenden Sachverhalte können sämtliche Lebensbereiche betreffen und somit jede Kategorie von personenbezogenen Daten, auch besondere Kategorien von personenbezogenen Daten gemäß Art. 9 DS-GVO.

6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Nach Abschluss der Bearbeitung werden die Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung je nach Bedeutung des Falls aufbewahrt. In der Regel beträgt die Aufbewahrungsfrist drei bis fünf Jahre. Zudem besteht eine Verpflichtung, dem Landesarchiv Unterlagen anzubieten.

7. Betroffenenrechte

Nach Maßgabe von Art. 15 DS-GVO haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten einschließlich eventueller Empfänger und der geplanten Speicherdauer zu erhalten. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen gemäß Art. 16 DS-GVO ein Recht auf Berichtigung zu. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DS-GVO).

Besondere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Bußgeldverfahren der LDI NRW Stand: Juli 2022

Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß § 55 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) i. V. m. § 35 Abs. 2, 3 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW), § 41 BDSG, § 46 Abs.1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) und § 500 Strafprozessordnung (StPO) im Rahmen von Bußgeldverfahren der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW):

1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen von Bußgeldverfahren ist die

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Postfach 20 04 44

40102 Düsseldorf

Telefon: 0211/38424-0

E-Mail: poststelle[at]ldi.nrw.de (poststelle[at]ldi[dot]nrw[dot]de)

Sollten Sie der Auffassung sein, dass wir bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen von Bußgeldverfahren gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen, können Sie sich mit einer Beschwerde an unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten wenden. Diesen erreichen Sie per E-Mail unter behoerdlicher-dsb[at]ldi.nrw.de (behoerdlicher-dsb[at]ldi[dot]nrw[dot]de) oder über die Adresse:

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

- persönlich -

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestraße 2-4

40213 Düsseldorf

Telefon: 0211 38424-61

Telefax: 0211 38424-999

2. Zwecke der Verarbeitung

Die LDI NRW führt die Datenschutzaufsicht über die öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen im Land Nordrhein-Westfalen (siehe dazu im Einzelnen Art. 51, 55, 57 Abs. 1 lit. a) Datenschutz-Grundverordnung DS-GVO, § 40 BDSG, § 26 DSG NRW.)  

In diesem Zusammenhang ist die LDI NRW nach Art. 58 Abs. 2 lit. i) DS-GVO dazu befugt, Geldbußen gemäß Art. 83 DS-GVO gegen nicht-öffentliche Stellen und natürliche Personen zu verhängen.

Geldbußen nach Art. 83 DS-GVO i. V. m. § 32 DSG NRW dürfen von der LDI NRW nur gegen öffentliche Stellen im Sinne des § 5 Absatz 5 Nummer 1 bis 4 DSG NRW verhängt werden. Zudem ist die LDI NRW gemäß § 33 Abs. 3 DSG NRW zuständig für die Ahndung von Ordnungswidrigkeit im Datenschutz gemäß § 33 Abs. 1 DSG NRW, die Beschäftigte öffentlicher Stellen in NRW begehen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von Bußgeldverfahren erfolgt somit zum Zweck der Verfolgung und Ahndung von datenschutzrechtlichen Verstößen nach Art. 83 DS-GVO und § 33 DSG NRW und dient daher der Erfüllung der Aufgaben der LDI NRW.

3. Betroffenenrechte

Ihre Rechte als betroffene Person hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten in Bußgeldverfahren richten sich nach § 46 Abs. 1 OWiG i. V. m. § 500 StPO und §§ 55 ff. BDSG. Danach haben Sie bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft gemäß § 57 BDSG sowie die Rechte auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung gemäß § 58 BDSG.