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EDSA-Leitlinien

Leitlinien zur Gesichtserkennung und zur Bußgeld-Ermittlung

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat neue Leitlinien zur Ermittlung von Bußgeldern und zur Gesichtserkennung verabschiedet.

Die Leitlinien zur Berechnung von Bußgeldern sollen die Methodik der Datenschutzbehörden europaweit harmonisieren.

Als „Orientierungspunkte“ für die Berechnung einer Geldbuße werden demnach drei Punkte berücksichtigt:
-    die Kategorisierung von Verstößen nach ihrem Wesen,
-    die Schwere des Verstoßes und
-    der Umsatz eines Unternehmens.

Die Vorsitzende des EDSA, Andrea Jelinek, erklärte, dass diese Leitlinien eine Hilfe seien, um unter anderem die Transparenz der Bußgeldpraxis der Datenschutzbehörden zu fördern.

Hier geht es zu den Leitlinien zur Bußgeld-Ermittlung.

Ebenso verabschiedet hat der EDSA Leitlinien für den Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie im Bereich der Strafverfolgung. Sie sollen EU- und nationalen Gesetzgebern sowie Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörden einen Rahmen für den Einsatz von Technologien zur Gesichtserkennung geben. Der EDSA erneuert darin gleichzeitig seine Forderung nach einem Verbot dieser Technologie für bestimmte Konstellationen.

Beide Leitlinien unterliegen in den kommenden sechs Wochen einer öffentlichen Konsultation.

Hier geht es zu den Leitlinien zur Gesichtserkennung.